Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-18596-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschluss vom 3. Mai 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Bezirksrat bittet die Verwaltung, ggf. erteilte Sondernutzungsrechte für diesen Standort nicht zu verlängern und die Litfaßule zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurückzubauen, bis ein geeigneter Standort gefunden ist.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Werbetreibende hat den Rückbau der Litfaßsäule veranlasst, der im Dezember erfolgen soll. Die Litfaßsäule wird ersatzlos entfallen. Ein geeigneter Standort ist in der Nähe nicht verfügbar. Des Weiteren werden analoge Werbeanlagen wie diese Litfaßsäule sukzessive im ganzen Stadtgebiet gegen digitale Werbeträger ersetzt. 

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