Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-17371-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimatisierung der Räumlichkeiten des Städtischen Museums
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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24.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Anfrage Drs. Nr. 21-17371 wurde der aktuelle Planungsstand der Verwaltung für eine Klimatisierung des Städtischen Museums Braunschweig auf der Basis des Haushaltsoptimierungsvorschlags (Vorlage 20-14553, Dez. IV, V007) erfragt.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Antwort zu Frage 1:
Das Städtische Museum | Haus am Löwenwall ist klimatisch nicht konditioniert. Aus diesem Grund entstehen während der Zeiten, in denen die Außentemperaturen die nach musealen Standards zugelassenen Werte (ca. 19° bis 21°) überschreiten, in den Ausstellungsräumen Temperaturen, die die Präsentation von sensiblem Kunst- und Kulturgut nicht gestatten. Die Überschreitung der Temperatur ist einerseits konservatorisch nicht zu verantworten. Präsentierte Stücke können Schaden erleiden. Andererseits verbieten die meist standardisierten Leihverträge mit nationalen und internationalen Leihgebern ohnehin generell Ausstellungsbedingungen jenseits der genannten Temperaturen.
Zunehmend verlangen internationale Leihgeber in ihren Leihverträgen auch unabhängig von den tatsächlichen Temperaturverläufen in Ausstellungsräumlichkeiten eine elektronisch geregelte Klimatisierung. Dies betrifft ausnahmslos institutionelle Leihgeber u.a. aus den USA, Kanada, Australien und vielen anderen Nationen, in vielen Fällen auch bereits aus Deutschland. Auch die vergleichsweise kurzen Zeitabschnitte, in denen es die Temperaturkurve in den Räumen des Museums prinzipiell gestatten würde, sensible Objekte auszustellen, sind in dieser Hinsicht für internationale oder bedeutende nationale Leihgaben im Städtischen Museum nicht geeignet. Aus diesem Grunde ist es dem Städtischen Museum in vielen Fällen nicht möglich, hochkarätig besetzte und dementsprechend publikumswirksame Ausstellungen auszurichten. Das Städtische Museum steht so in der Gefahr, als ein kultureller Repräsentant der Stadt Braunschweig den „Anschluss“ zu verlieren und seine Rolle als bedeutendes kulturelles Forum nicht vollständig wahrnehmen zu können.
Momentan plant das Städtische Museum unter anderem Ausstellungen zur Klassischen Moderne, die ohne Klimatisierung nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden können. Geplant sind gleichfalls hochkarätige ethnologische Ausstellungen. Diese Ausstellungen entwickelt das Museum in enger Kooperation mit Herkunftsgesellschaften, u.a. aus afrikanischen Ländern. Diese Ausstellungen sind Bestandteil einer partizipativen Zusammenarbeit mit Regionen, die durch die deutsche Kolonialgeschichte leidvoll geprägt sind. Die Ausstellungen sind als Erfüllung eines bedeutenden gesellschaftspolitischen Auftrags von Kulturinstitutionen zu verstehen. Wenn sie im Städtischen Museum aufgrund mangelnder Klimatisierung nicht ausgerichtet werden können, kann die Braunschweiger Institution, die eng mit der regionalen Kolonialgeschichte verbunden ist, diesem derzeit öffentlich vielfach diskutierten gesellschaftspolitischen und ethischen Auftrag nicht genügen.
Eine sachgerechte Lösung dieser Problematik besteht in der klimatischen Konditionierung einer von der Architektur und vom Volumen her geeigneten Raumfolge im Städtischen Museum.
Antworten zu Frage 2 und 3:
Entsprechend zum vorgenannten Kontext beziehen sich die aktuellen Überlegungen zur klimatischen Konditionierung im Städtischen Museum auf die drei Sonderausstellungsräume im Erdgeschoss. Die Verwaltung hat die technischen und baulichen Möglichkeiten einer Klimatisierung dieser Räume geprüft und kommt zu der grundsätzlichen Bewertung, dass diese technisch möglich wäre. Auf Basis des vorliegenden Kostenrahmens wäre als nächster Schritt das Investitionssteuerungsverfahren Phase 1 durchzuführen. Die bauliche Umsetzung würde dann einer weitergehenden Planung bedürfen, die ausgeschrieben werden müsste. Hierfür müssten Planungsmittel in den Haushalt eingestellt werden; in einem weiteren Schritt dann die hierüber ermittelten konkreten Investitionskosten. Von diesen Planungen und Mittelanmeldungen hat die Verwaltung vor dem Hintergrund der Energiekrise für den HH 2023/24 Abstand genommen.
Eine parallel durchgeführte Vorprüfung, ob eine Energiegewinnung durch Photovoltaik auf dem Hauptgebäude am Löwenwall möglich wäre, kommt zu dem Ergebnis, dass dies aus baulichen Gründen nicht möglich ist.
Die Verwaltung wird im Jahr 2024 die Umsetzungsplanungen für die Haushaltsjahre 2025 ff. erneut aufnehmen und vor dem Hintergrund der Energiethematik neu bewerten.
