Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-20138

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Braunschweiger Zeitung berichtete am 17.11. über die Absicht der Stadt Salzgitter, einen Überprüfungsantrag der Denkmaleigenschaft für die "Ost-West-Siedlung" in Salzgitter-Bad stellen zu wollen.

Die Aufnahme der Siedlung in den Denkmalschutz wird von der dortigen Stadtverwaltung inzwischen als "unverhältnismäßig und nicht mehr vertretbar" eingestuft, da sie sinnvolle und kostengünstige Sanierungen verhindert. 

( Ost-West-Siedlung: Salzgitter will Denkmalschutz aufheben lassen - Salzgitter Aktuelle News | Salzgitter Zeitung (braunschweiger-zeitung.de) )

 

Angesichts einer ähnlichen Situation bei Gebäuden in Braunschweig (z.B. Stadthalle), bei denen eine denkmalschutzgerechte Sanierung nahezu die Kosten eines kompletten Neubaus erreicht, gehören solche Einstufungen bzw. die Finanzierung denkmalgeschützter Gebäude grundsätzlich auf den Prüfstand.

 

Sieht die Verwaltung den über die Stadthalle verhängten Denkmalschutz in seiner jetzigen Form als verhältnismäßig und weiterhin vertretbar an?

 

Bereitet die Stadtverwaltung für dieses oder eventuell andere Objekte einen Überprüfungsantrag ähnlich der Initiative aus Salzgitter vor, um zumindest ein Zeichen zu setzen?

 

Besteht für den Fall der Ablehnung eines solchen Überprüfungsantrags die Option eines Rechtsweges?

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