Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-20145

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan des Neubaugebiets „Vor den Hörsten“ wurde bereits im Jahr 2015 geregelt, dass ein Spiel- und zusätzlich ein Jugendplatz im Wohngebiet errichtet werden soll. Dies sei besonders wichtig, da ein bis dato bestehender und naher Spielplatz überbaut werden musste. Auch die zusätzliche Errichtung eines Jugendplatzes, habe eine wichtige Freizeitfunktion, die sogar über die Grenzen des Gebiets „Vor den Hörsten“ hinausgehe.1 Denn in der näheren Umgebung gibt es weder angemessene Aufenthaltsflächen für Jugendliche noch ausreichend Spiel- und Bewegungsflächen für jüngere Kinder. Lediglich im benachbarten alten Baugebiet ist ein Spielplatz mit zwei Spielgeräten zu finden. Dieser reicht jedoch leider nicht aus, um allen Kindern im Baugebiet "Vor den Hörsten" das Bedürfnis nach einem nahen und großgigen Spiel- und Bewegungsangebot zu erfüllen.

Kinderspielplätze gelten allgemein im Sinne des § 22 BImSchG als sozialadäquat und müssen somit keine immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen, für Jugendplätze gilt diese Regelung jedoch nicht. So berichtete die Verwaltung im November 2021, dass der Bau eines Jugendplatzes bislang ausgesetzt werden musste, da ein Nachbar Widerspruch aufgrund immissionsschutzrechtlicher Belange erhoben hatte. Der Investor des Baugebietes erstellte daraufhin ein Schallgutachten, um die Lärmimmission eines Jugendplatzes am vorgesehenen Standort bewerten zu können. Dabei stellte sich heraus, dass eine weitere Lärmschutzwand an einer Seite des Jugendplatzes notwendig sei, um alle Interessen, auch die der AnwohnerInnen, zu schützen.2

Im Mai 2022 war der Bau des Jugendplatzes jedoch noch nicht gestartet, obwohl vorab bekannt gegeben wurde, zeitnah alle erforderlichen Umplanungen vorzulegen, um „den Kindern und Jugendlichen vor Ort schnellstmöglich einen attraktiven Jugendplatz zur Verfügung zu stellen, der zudem dem berechtigten Lärmschutzanspruch der Anwohnerschaft entspricht.“3

Stattdessen teilte die Verwaltung mit, dass die Planungen zum Jugendplatz nun doch grundlegend verändert werden müssten, um den nachbarschaftlichen Interessen und zwischenzeitlich veränderten Lärmschutzvorgaben gerecht zu werden. Deshalb werde der Entwurf noch weiter überarbeitet, bis alle Rechtsfragen final geklärt seien.4 

hrend die AnwohnerInnen im Baugebiet "Vor den Hörsten" die verpflichtende Auflage erhielten, ihre Bauvorhaben bis 2019 fertig zu stellen, lassen Spiel- und Jugendplatz seit über 8 Jahren auf sich warten. Gerade bei der Errichtung des versprochenen Spielplatzes, dessen Bau eigentlich problemlos durchzuführen wäre und keine langwierigen rechtlichen Fragen mit sich ziehen sollte, ist diese Verzögerung nicht hinnehmbar!

1.  Worin unterscheiden sich die notwendigen grundlegenden Planungsveränderungen des Jugendplatzes von den vorherigen Planungen, die darauf basieren, lediglich eine weitere Schallschutzmauer zu errichten, um Immissionen zu senken?

2.  Welche konkreten zeitlichen Angaben zum weiteren Planungs- und Umsetzungsablauf ergeben sich aus der neuesten Überarbeitung der Jugendplatzplanung?

3.  Weshalb wurde bislang auch der im Bebauungsplan festgelegte Spielplatz nicht errichtet, obwohl Spielplätze im Gegensatz zu Jugendplätzen keine immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen müssen?
 

1 vgl. Stadt Braunschweig (2015): Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Vor den Hörsten. Begründung und Umweltbericht, vgl. S.9.

2 vgl. Ds. 21-16340-01

3 Ds. 21-15727-01

4 vgl. Ds. 22-18560-01

 

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