Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-20187
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung einer Stelle für die Grünpflege im FB 67 Antrag SP230 zum Haushalt 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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08.12.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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08.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Haushalt 2021 wurde vom Rat der Antrag Nr. 230 zum Ergebnishaushalt beschlossen, der die Schaffung einer Stelle in der Stellenreserve für die Grünpflege, insbesondere zur Bewässerung von Bäumen in den Sommermonaten, vorsieht. Die Inanspruchnahme der Stellenreserve soll nunmehr erfolgen. Anstelle der zunächst in der Stellenreserve geschaffenen Gartenarbeiter-Stelle E 3 soll in den Stellenplan 2023 die Stelle eines/r Schlepperfahrers/in mit dem Wert E 5 für den FB 67 aufgenommen werden.
Ausweisung einer Schlepperfahrer/in - Stelle E 5 für die Baumbewässerung
Die dem Antrag zu Grunde liegende Intention, dem Fachbereich Stadtgrün und Sport zusätzliche Personalressourcen für den stetig steigenden Bewässerungsbedarf der im Zuge des Klimawandels unter Hitze- und Trockenstress leidenden Stadtbäume zur Verfügung zu stellen, lässt sich organisatorisch mit einer E 3 –Stelle nicht verwirklichen. Für solche Bewässerungsarbeiten ist als technisches Equipment ein Kommunalschlepper mit einem 3000 Liter fassenden Wasseranhänger erforderlich. Das Führen eines Kommunalschleppers mit Anbaugeräten wie bspw. einem Wasseranhänger ist jedoch mit E 5 TVöD höher bewertet als die Tätigkeiten, die auf einer Gartenarbeiterstelle mit E 3 ausgeübt werden.
Bewässerungsarbeiten werden typischerweise je nach Witterungsverlauf im Zeitraum von März/April bis Oktober/November eines jeden Jahres, also innerhalb der Vegetationsperiode, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten in den Pflegerevieren durchgeführt. Die zukünftige Stelleninhaberin bzw. der zukünftige Stelleninhaber soll stadtweit prioritär Bewässerungsarbeiten am Stadtbaumbestand, insbesondere an Jungbäumen bis zum 7. Standjahr erledigen, da diese Bäume, die noch kein tiefgründiges Wurzelwerk ausgebildet haben, einen erhöhten Bedarf an regelmäßigen Wassergaben haben und hierfür zurzeit keine ausreichenden personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Das führte bisher dazu, dass teilweise solche Jungbäume aufgrund einer defizitären Wasserversorgung bei länger andauerndem Hitze- und Trockenstress abgestorben sind.
In der Spätherbst- und Winterperiode soll die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber wie alle anderen Schlepperfahrer auch in der manuellen Grünpflege tätig werden
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dem vorgeschlagenen Vorgehen den Intentionen des Antrages SP 230 zum Haushalt 2021 Rechnung getragen wird.
