Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-20169

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Hintergrund

 

Der Bevölkerungsschutz erfährt seit der sog. Flüchtlingskrise in den Jahren 2014/2015 eine kontinuierliche Aufwertung in der Wahrnehmung, Daseinsberechtigung und Auftragsbewältigung. Dies verstärkte sich zusehends mit der Corona-Pandemie seit 2020 und zuletzt mit dem andauernden russischen Angriffskrieg auf die Ukraine seit dem Frühjahr 2022, welcher sich in den Auswirkungen zusätzlich in eine Energiekrise entwickelt hat. Die Energiekrise wiederum kann sich zu einer potentiellen Gasmangellage oder einem flächendeckenden Stromausfall entwickeln.

 

Ein großer Teil der derzeitig existierenden Planungen und Konzepte sowie die materielle, personelle und finanzielle Ausstattung des Bevölkerungsschutzes orientierten sich an einem überholten sicherheitspolitischen Umfeld aus der Mitte der 90er Jahre und ist, gemessen an den oben dargestellten Herausforderungen, deutlich unterdimensioniert. Dies führt dazu, dass eine Neuausrichtung und Weiterentwicklung des Bereiches Bevölkerungsschutz innerhalb der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung angezeigt ist.

 

Die Stadt Braunschweig hat auf diese Entwicklung bereits mit Maßnahmen in personeller und finanzieller Hinsicht reagiert und damit eine Trendwende eingeleitet (Drs. 21-17073, 22-17912-03 und 22-18045-02). Dieser Trendwende folgte im nächsten Schritt die Ausgestaltung einer konkreten Maßnahmenplanung für den Bevölkerungsschutz, welche zunächst bis zum Jahr 2025 vorgeplant wurde (Drs. 22-18395 und 22-18576).

 

Die Verschärfung der Energiekrise führte mittlerweile dazu, das städtischerseits eine angepasste Krisenmanagementstruktur entwickelt wurde und Herr Oberbürgermeister Dr. Kornblum die Aufstellung und Bildung eines administrativ-organisatorischen sowie eines operativ-taktischen Stabes (AOS und OTS) verfügt hat. Auch hierbei bringt sich der Bevölkerungsschutz personell und fachlich in die Strukturen beider Stäbe ein.

 

Die Stromversorgung gilt als die Achillesferse einer modernen digitalvernetzten Informationsgesellschaft. Die Wahrscheinlichkeit eines Stromausfalls bzw. Blackouts ist in den letzten Jahren, bedingt u. a. durch die eingeleitete Energiewende und sich näher an der Leistungsgrenze befindlicher Energienetze, deutlich gestiegen. Ein zusätzliches Risiko stellt weiterhin die Zunahme von gesteuerten Angriffen und Cyberangriffen auf Einrichtungen der Energieversorgung dar. Durch die sich verschärfende Energiekrise steigt in der Beurteilung der Lage die Wahrscheinlichkeit für einen möglichen Stromausfall zusätzlich weiter an.

 


Sollte es zu einem Stromausfall kommen, wird es zu zahlreichen Einschränkungen in den Lebensverhältnissen der Allgemeinheit, der Erbringung von Dienstleistungen und des Betriebs von Unternehmen kommen, wodurch zahlreiche Maßnahmen der Gefahrenabwehr bzw. der Bewältigung des außergewöhnlichen Ereignisses oder der Katastrophe notwendig werden. Dabei ist mit dem Ausfall von Kommunikationsverbindungen, wie beispielsweise dem Mobilfunk, aber auch der Festnetztelefonie durch die VoIP-Technik, zu rechnen. Dies kann in der Folge dazu führen, dass die Bevölkerung einen Notruf auf herkömmlichem Wege nicht mehr absetzen könnte.

 

2. Bevölkerungsschutz-Leuchttürme

 

Aufgabe der Stadt Braunschweig ist es u. a. nach NBrandSchG und NkatSG, bei Notständen Hilfe zu leisten und erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Katastrophenfalls oder des außergewöhnlichen Ereignisses zu treffen. Hierzu werden nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 NKtSG insbesondere die Warnung der Bevölkerung vor bestehenden Gefahren sowie die Information über die Gefahrensituation und geeignete Schutzmaßnahmen als erforderlich angesehen.

 

Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat die Verwaltung ein Warnkonzept sowie ein Bevölkerungsschutz-Leuchtturmkonzept erstellt, das aktuell umgesetzt wird. Das Warnkonzept (DS 22-18548) soll durch ein flächendeckendes Netz aus Bevölkerungsschutz-Leuchttürmen (BevS-Leuchttürme) ergänzt werden. Die über das Stadtgebiet verteilten Anlaufpunkte sollen, mit Notstrom versorgt, aus dem Dunklen herausstechen – wie ein Leuchtturm am Meer (siehe Anlage 1). An diesen Leuchttürmen können die Bürgerinnen und Bürger Notrufe absetzen und Informationen erhalten.

 

Die Leuchttürme sind in drei Größen geplant:

 

Der kleine mobile BevS-Leuchtturm stellt mit 20 Standorten das quantitative Ziel eines dichten Netzes an Anlaufpunkten sicher. Er dient als Anlauf- und Notrufmeldestelle, ist Ansprechpartner, Informationsträger (Informationsquelle) und -übermittler sowie sicherer Kommunikationsort, leistet erste Hilfe und unterstützt die Selbstorganisation und Selbsthilfe der Bevölkerung. Für die Leitung der Gefahrenabwehrmaßnahmen unterstützt er bei der Lagedarstellung und Informationsbeschaffung. Das dichte Netz soll dafür sorgen, dass fast alle Braunschweigerinnen und Braunschweiger den nächstgelegenen Leuchtturm fußläufig erreichen können, dabei soll die Laufstrecke nach Möglichkeit nicht mehr als 2 km betragen. In Abhängigkeit der Lieferzeiten für die einzelnen Ausrüstungsgegenstände, insbesondere für kleine Stromerzeuger und Zelte, ist die Zielsetzung zur Aufstellung und Herstellung der Einsatzbereitschaft bis Ende 2022 anvisiert.

 

Darauf aufbauend werden im Stadtgebiet fünf mittlere Leuchttürme ortsfest auf geeignete Liegenschaften verteilt. Diese können, zusätzlich zu den Aufgaben der kleinen mobilen Leuchttürme, Teile der Bevölkerung über eine kurze Zeit (2-4 Stunden) unterbringen, erweiterte medizinische Hilfe leisten und Transferfahrten organisieren. Die mittleren Leuchttürme bieten den Synergieeffekt, durch die Auslegung für den kurzzeitigen Aufenthalt auch als sog. Wärmehallen genutzt werden zu können. Hierzu müssen zur Vorbereitung geeignete Gebäude (z. B. Turnhallen) für die Nutzung ertüchtigt werden. Im Speziellen ist dazu die Befähigung eines „Inselbetriebes“ der Halle vorzubereiten. Dazu benötigen die Hallen zum einen eine Notstromeinspeisemöglichkeit, worüber mittels eines leistungsstarken Notstromaggregates Strom für den Betrieb eingespeist werden kann. Zum anderen muss der Weiterbetrieb der Heizungsanlage oder der Betrieb einer Ersatz-Heizanlage vorbereitet und sichergestellt sein. Hierfür ist eine intensive Zusammenarbeit der Fachbereiche Feuerwehr und Gebäudemanagement erforderlich. Als Zielsetzung für die Herstellung der Einsatzbereitschaft der mittleren Leuchttürme ist Ende des 1. Halbjahres 2023 vorgesehen, wobei auch hier die Lieferzeiten für die benötigten Ausrüstungsgegenstände einen Zeitverzug verursachen können.

 


Als dritter Baustein im Konzept der BevS-Leuchttürme soll im Stadtgebiet ein großer Bevölkerungsschutz-Leuchtturm bereitgestellt werden, welcher als zusätzliche Aufgabe die Unterbringung eines Teiles der Bevölkerung über eine längere Zeit (bis zu 72 Stunden), die Betreuung pflegebedürftiger Menschen bzw. vulnerabler Bevölkerungsgruppen sowie die sanitätsdienstliche und psychosoziale Versorgung der Untergebrachten sicherstellt. Als geeignete Objekte für die Nutzung als großer Bevölkerungsschutz-Leuchtturm kommen nach aktueller Planung die Volkswagenhalle oder die Stadthalle in Betracht. Aufgrund der voraussichtlich im Jahr 2023 beginnenden Sanierungsarbeiten in der Stadthalle wird bei der Planung zunächst nur die Volkswagenhalle berücksichtigt. Die Stadthalle und weitere, grundsätzlich als geeignet erscheinende Gebäude, werden allerdings als Ausweich-Option im weiteren Verlauf der Planungen berücksichtigt.

 

Ursprünglich sah die Planung für den Bevölkerungsschutz die Aufstellung und Herstellung der Einsatzbereitschaft von Bevölkerungsschutz-Leuchttürmen für Ende 2024 bis Anfang 2025 vor (vgl. Drs. 22-18395) vor. Damit eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen zur Aufstellung von Bevölkerungsschutz-Leuchttürmen und der Herstellung derer Einsatzbereitschaft gelingen kann, hat der Fachbereich Feuerwehr eine „Vorbereitungsgruppe Energiemangellage“ eingerichtet. Hierzu wurden sieben Mitarbeitende von ihren Sachgebietsaufgaben und Projekten freigestellt bzw. diese zurückgestellt, um die angepassten Ziele erreichen und die operativ-taktische Stabsarbeit vorbereiten zu können.

 

In den betroffenen Bereichen, aus denen die Mitarbeitenden abgezogen wurden, wird die personelle Reduzierung als temporär (ca. 3-6 Monate) verkraftbar angesehen, führt jedoch zur verzögerten Bearbeitung von Vorgängen, u. a. in der Einsatzvorbereitung und in der Stelle Freiwillige Feuerwehr. Durch die Priorisierung des Konzepts für die Bevölkerungsschutz-Leuchttürme, welches in der Drs. 22-18395 unter Punkt 3.2 enthalten ist, wurden auch andere Maßnahmenplanungen des Bevölkerungsschutzes zurückgestellt. Darunter fallen die Aktualisierung des Katastrophenschutzplans (Ziffer 3.4), die Mithilfe bei der Erstellung eines Risikokommunikationskonzepts (Ziffer 3.6) sowie die Kerntechnische Notfallplanung (Ziffer 3.7).

 

Für die schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahmen wird neben der bereits dargelegten Unterstützung durch das Gebäudemanagement auch die Unterstützung durch die Zentrale Vergabestelle für die Beschaffung der Gerätschaften benötigt.

 

Zur personellen Besetzung aller Bevölkerungsschutz-Leuchttürme und deren operativer Führung werden bis zu 318 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr pro 24 Stunden benötigt. Diese werden in einem Dreischichtsystem eingesetzt. Um diesen hohen Personaleinsatz bewältigen zu können, beteiligen sich neben der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr auch alle im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen sowie der Ortsverband des THW und verstehen dies als gemeinsame Aufgabe des Bevölkerungsschutzes.

 

Da insbesondere die Freiwillige Feuerwehr einen Großteil der Einsatzkräfte für die Besetzung der Leuchttürme stellen wird, diese jedoch gleichzeitig auch noch in die täglichen Gefahrenabwehrmaßnahmen eingebunden sein wird, muss bereits ab dem ersten Tag eine erhebliche Unterstützung mit Personal aus der Stadtverwaltung zugeführt werden, um die Einsatzkräfte bei dieser Aufgabe zu unterstützen und auch Fragen der Bevölkerung außerhalb der Gefahrenabwehr beantworten zu können. Dies hat sich besonders auch bei der Hochwasserkatastrophe 2021 im Ahrtal gezeigt. Um diese Kräfte zu gewinnen, laufen derzeit verwaltungsinterne Gespräche.

 

Bei der Erstellung des Konzepts wurde zudem auf Synergieeffekte geachtet. Eine Einbindung der Bevölkerungsschutz-Leuchttürmen wird nicht nur beim Stromausfall erfolgen, sondern diese werden z. B. auch für die Ausgabe von Trinkwasser bei der Trinkwassernotversorgung, bei der Evakuierung, im Fall eines Ernährungsnotstandes oder beim Hochwasser für die Registrierung und den Einsatz von Spontanhelfern eingebunden und genutzt werden können.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Mit Beschluss des HH-Planes 2022 durch den Rat der Stadt wurde ein Projekt für Maßnahmen im Zusammenhang mit Krisenmanagement/Katastrophenschutz eingerichtet. Dies wurde insbesondere im Zusammenhang mit dem, zu diesem Zeitpunkt, beginnenden Ukraine-Krieg und der potentiellen Auswirkungen auf die Bewältigung der Lage durch den Katastrophenschutz vorgenommen. Kurz darauf wurde durch den Fachbereich Feuerwehr die bereits oben genannte, konkrete Maßnahmenplanung für den Bevölkerungsschutz vorgenommen, und mit einem möglichen Ausgabenbedarf versehen. Den Ausgabenbedarf kann der Fachbereich Feuerwehr zur Umsetzung der Konzepte und Maßnahmenplanung nun näher beschreiben.

 

Für die Aufstellung von Bevölkerungsschutz-Leuchttürmen und die Erhöhung von Notstromkapazitäten werden in Summe 3,48 Mio. € investiv nötig. Die zentralen Maßnahmen sind hier insbesondere

 

-          die Beschaffung von Notstromaggregaten (2,835 Mio. €) und

-          die Herrichtung von Einspeisemöglichkeiten in definierte Schul-/Sporthallen für die Nutzung als Leuchtturm und für

-          die Einspeisung der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr für die Sicherstellung des Weiterbetriebes unter BlackOut-Bedingungen (0,325 Mio. €) dar.

 

Im Bereich der Härtung der Krisenkommunikation fallen rund 240.000 € an zusätzlichem Bedarf an. Hier stehen zum einen die Anschaffung von weiteren digitalen Meldeempfängern für die sichere Alarmierung von Einsatzkräften als auch von zusätzlichen Lizenzen für die einheitliche Landeslösung einer Stabssoftware an (144.000 €). Für die Anmietung einer MoWas-Vollstation, deren baulicher Anbindung an das FLZ und die Anbindung an das Landes-Satellitenkommunikationssystem werden weitere 94.000 € angesetzt.

 

Zur Umsetzung des Sonderplans Trinkwassernotversorgung werden zusätzlich rund 800.000 € benötigt. Die Big Points in diesem Maßnahmenpaket stellen die Beschaffung von zwei Logistikfahrzeugen für die Trinkwasserverteilung (440.000 €) und von Trinkwassertransport- und -ausgabesystemen (360.000 €) dar.



 

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Anlagen

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