Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20078
Grunddaten
- Betreff:
-
Paillettenhimmel ergänzt mit Baumnachpflanzungen am Friedrich-Wilhelm-Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0617 Referat Grün- und Freiraumplanung
- Beteiligt:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 0610 Stadtbild und Denkmalpflege; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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01.12.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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07.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 h) Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, deren Bedeutung über den Stadtbezirk hinausgeht.
Darstellung Sachverhalt:
Seitens der Versicherung „Die Öffentliche“ wurde an die Verwaltung die Idee herangetragen, im Umgriff des Gebäudes Friedrich-Wilhelm-Str./Wallstraße eine Aufwertung vorzunehmen (siehe Anlage 1 und 2) und dafür eine Summe in Höhe von 160.000,- € zur Verfügung zu stellen.
Da das Referat ´Grün und Freiraumplanung´ dieses Umfeld im Zusammenhang mit potentiell zu begrünenden und aufzuwertenden Standorten in der Innenstadt ohnehin bereits im Fokus hatte, sind daraufhin Ideen entwickelt worden, in welcher Art und Weise so etwas zeitnah unter Einsatz der angebotenen Spendensumme erfolgen könnte. Die dabei im weiteren Verlauf entwickelte Idee einer Abspannung wurde dann mit einem externen Büro weiter verfeinert. Bei der Kernidee, die technisch weitestgehend durchgeprüft worden ist, handelt es sich um den sogenannten ´Paillettenhimmel´ (siehe Anlage 3). Dieser Vorschlag erhielt bei der Zuwenderin sehr großen Zuspruch.
Bei dem ´Paillettenhimmel´ handelt es sich um eine Hängekonstruktion, bestehend aus farbigen Aluminiumplatten, welche über ein Seiltragwerk miteinander verbunden sind. Dieses Seiltragwerk soll an einem zusätzlichen Mast und an der Gebäudefassade der Öffentlichen befestigt werden (siehe Anlage 4 und 5). Die farbigen Aluminiumplatten sind beweglich, sodass sich dem Betrachter bei einfallendem Licht ein dynamisches Farbenspiel darbietet.
Neben dieser Installation wünscht sich die Zuwenderin u.a. auch begrünende Maßnahmen im Umfeld (siehe Anlage 6). Die ergänzenden Maßnahmen konzentrieren sich inzwischen auf den Ersatz von zwei bereits gefällten Bäume im nordöstlichen Teil des Friedrich-Wilhelm-Platzes. Die Auswahl der Arten erfolgt auf Grundlage einer Auswahl sogenannter Klimabäume. Das sind Baumarten, die aufgrund der nachgewiesenen Eigenschaften als zukunftsträchtig gelten, da sie sich unter den verändernden klimatischen Rahmenbedingungen bewährt haben.
Um den Bäumen einen zukunftsfähigeren Standort zu bieten, sollen neben der behutsamen Aufweitung der Baumscheiben möglichst technische Vorkehrungen den durchwurzelbaren Raum im Untergrund erweitern und somit die Versorgung der Wurzeln mit Luft und Wasser sicherstellen. Im Zuge dessen soll im äußersten Nordosten des Platzes (Randbereich) möglichst auch noch eine attraktive Sitzmöglichkeit entstehen, die im Detail aber noch abzustimmen ist. In den Platz als solchen wird jedoch nicht weiter eingegriffen.
Die Gesamtkosten für Ausplanung, Baurealisierung und Unterhaltung können durch die Spendengelder in Höhe von 160.000,- € gedeckt werden. Die Unterhaltung und Verkehrssicherung aller Konstruktionen und Einbauten wird seitens der Stadt sichergestellt. Von den 160.000,- € sollen deshalb auch 10.000,- € für die langfristige Unterhaltung des Paillettenhimmels zur Verfügung gestellt werden. Die Unterhaltung der Bäume wird nach Beendigung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ebenfalls an die Stadt übergehen.
Der Objektbeschluss erfolgt unter Voraussetzung der Annahme der Zuwendung durch den Rat der Stadt Braunschweig am 20.12.2022 (vgl. Vorlage 22-20133). Sollte die Annahme der Zuwendung vom Rat der Stadt Braunschweig abgelehnt werden, ist auch dieser Sachentscheid obsolet. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat könnte die Maßnahme dann in Gänze bis Sommer 2023 realisiert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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540,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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322,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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277,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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164,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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316,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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209,7 kB
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7
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(wie Dokument)
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75,9 kB
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