Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20176
Grunddaten
- Betreff:
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Förderprogramm "Gartenreich(es) Braunschweig - Förderung zur Begrünung privater und gewerblicher Dach-, Fassaden- und Grundstücksflächen" der Stadt Braunschweig Hier: Gewährung von Zuwendungen über 5.000 €
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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08.12.2022
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Sachverhalt
Beschlusszuständigkeit:
Auf Grund der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu einer Höhe von 5.000,00 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung.
Bei Zuwendungen über 5.000,00 € ist ein Beschluss durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG notwendig. Der hier angeführte Zuschussantrag übersteigt die Bewilligungssumme von 5.000,00 €.
Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Verwaltungsausschuss nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG. Im Rahmen der Hauptsatzung wurde die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen jedoch umfassend auf die Fachausschüsse übertragen. In diesem Fall ist daher der Umwelt- und Grünflächenausschuss für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltorganisationen und Förderprojekte zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zuständig.
Begründung:
Zur Förderung des Stadtgrüns hat der Rat der Stadt Braunschweig die Förderrichtlinie „Gartenreich(es) Braunschweig – Förderung zur Begrünung privater und gewerblicher Dach-, Fassaden- und Grundstücksflächen“ beschlossen.
Ziel dieser Richtlinie ist es, nicht nur einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu leisten, sondern auch das gemeinschaftliche Zusammenleben, die individuelle Gesundheit und die Lebensqualität in der Stadt zu sichern und zu verbessern. Förderfähig sind Maßnahmen, die in ihrer Gesamtheit aus fachlicher Sicht geeignet sind, die Lebensqualität des unmittelbaren Wohnumfeldes zu verbessern. Von den Maßnahmen soll zudem eine ökologisch positive Wirkung insbesondere in Hinblick auf das Kleinklima, den Grundwasserhaushalt und/oder den Arten- und Biotopschutz ausgehen.
Innerhalb des Moduls „Dachbegrünung“ werden extensive Gründächer bezuschusst, wenn sie durch einen Fachbetrieb nach FLL-Dachbegrünungsrichtlinien hergestellt werden. Zudem muss bei einem extensiven Gründach auf einem Bestandsgebäude mindestens eine 6 cm hohe Substratschicht eingebaut werden.
Die Förderhöhe beträgt max. 10.000,00 € pro Maßnahme mit max. 50 % der förderfähigen Gesamtkosten und max. 40,00 € pro m².
Mit Schreiben vom 13.09.2022 wurde die extensive Begrünung von 263 m² Dachfläche für das Grundstück Harzburger Str. 15, 38124 Braunschweig beantragt. Der Förderantrag erfüllt inhaltlich die Vorgaben der Förderrichtlinie.
Der Kosten- und Finanzierungsplan setzt sich wie folgt zusammen:
Gesamtkosten des Vorhabens (mit MwSt) 31.254,30€
Eigenmittel 21.242,62 €
Zuwendungen von Dritten 0,00 €
Sonstige Zuwendungen 0,00 €
Beantragter städtischer Zuschuss 10.000,00 €
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf 25.760,65 €, da einige Kostenpositionen im Kosten- und Finanzierungsplan nicht bezuschussungsfähig sind.
Unter Berücksichtigung der festgelegten Förderhöhe wird daher empfohlen, für die extensive Dachbegrünung auf dem Gebäude des Grundstückes Harzburger Str. 15, 38124 Braunschweig einen städtischen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe auf dem PSP-Element 4S.670054.01.505.673.001 zur Verfügung.
