Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19993-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der BIBS-Fraktion vom 08.11.2022 (DS 22-19993) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

 

Die Entwicklung der Einnahmen der Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit stellen sich für die angegebenen Zeiträume wie folgt dar:

 

 

In den Jahren 2020 bis Anfang 2022 waren die Aufstellorte mit Geldspielgeräten auf Grundlage der Corona-Verordnungen von Einschränkungen betroffen. (Schließung 17.03. 24.05.2020 und 02.11.2020 30.05.2021 und 24.12.2021 15.01.2022, darüber hinaus teils eingeschränkter Betrieb).

 

Zu 2.:

 

Zum Zeitpunkt der Anhebung des Vergnügungssteuersatzes auf Geldspielgeräte zum 01.04.2020 (Ratsbeschluss vom 18. Februar 2020) waren insgesamt 39 Spielhallen gemeldet. Zurzeit (Stand 30.10.2022) werden 42 Spielhallen steuerpflichtig erfasst.

 

In weiteren 80 Spielstätten waren zum Zeitpunkt der Anpassung des Steuersatzes Geldspielgeräte gemeldet. Aktuell sind noch 63 Spielstätten erfasst.

 


Zu 3.:

 

Die Anzahl der Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen ist seit dem Jahr 2020 von 396 auf 462 gestiegen.

 

Die Anzahl der Geldspielgeräte in weiteren Spielstätten ist in dem selben Zeitraum von 140 auf 111 gesunken.
 

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