Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-20168
Grunddaten
- Betreff:
-
Sammelschülerzeitkarte, regionales und stadtweit gültiges Schülerticket in aktueller Form beibehalten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- DEZERNAT I - Dezernat des Oberbürgermeisters; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat; 20 Fachbereich Finanzen; 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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02.12.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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20.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Dem Regionalverband soll ermöglicht werden, die neue Landesförderung zur Finanzierung des verbundweit gültigen, freiverkäuflichen 30,00 Euro Schülertickets in Anspruch zu nehmen. Zugleich soll auf die räumliche Ausweitung der Sammelschülerzeitkarte durch die Landkreise und Städte verzichtet werden, um die Defizite der Verkehrsunternehmen nicht zu erhöhen. Die angebotenen Schülertickets in Braunschweig mit 30,00 Euro für das verbundweit gültige Ticket und 15,00 Euro für das stadtweit gültige Ticket bleiben unverändert bestehen.
Hintergrund
Nach Entscheidung der Verbandsversammlung im Regionalverband Großraum Braunschweig wurde in der Region als ein Vorreiter in Niedersachsen das verbundweit gültige, freiverkäufliche 30,00 Euro Schülerticket für den 3-jährigen Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.07.2023 eingeführt. Der Regionalverband hat hierfür die vollständige Finanzierung der Mehrkosten übernommen. Die Übernahme der Finanzierung erfolgte mit dem Ziel, dass die anfallenden Ausgleichsbeträge in Höhe von rund 4,7 Mio. Euro pro Schuljahr nach Ablauf der Pilotphase vom Land übernommen werden.
Die bis einschließlich Oktober dieses Jahres amtierende Landesregierung hat im Sommer 2022 eine Mitfinanzierung von regionalen freiverkäuflichen Schülertickets auf den Weg gebracht und in das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG) übernommen. Nach den Förderrichtlinien steht in Aussicht, dass der Regionalverband rückwirkend zum 1.1.2022 rund 1,8 Mio. Euro jährlich erhalten kann. Damit können die von ihm geleisteten Ausgleichsbeträge für 2022 und 2023 reduzieren werden.
Die Förderrichtlinie des Landes erwartet für die Förderung des verbundweit gültigen 30,00 Euro Schülertickets, dass die SSZK den gleichen Geltungsbereich erlangt wie das freiverkäufliche Schülerticket und somit verbundweit gültig sein soll. Diese Ausweitung bewirkte einen zusätzlichen Finanzbedarf über die vom Land in Aussicht gestellten 1,8 Mio. Euro jährlich. Das Land räumt die Möglichkeit ein, dass den Schulträgern nach NNVG die Ausweitung der SSZK angeboten wird, diese jedoch eine räumliche Ausweitung ablehnen dürfen.
Nach Absprache mit den anderen Verbandsgliedern (den Städten Salzgitter und Wolfsburg sowie den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel) lehnen alle einheitlich die räumliche Ausweitung ab.
Eine Ausweitung ist für den Zweck der SSKZ nicht zwingend erforderlich. Angesichts der in allen Städten und Landkreisen wie auch beim Regionalverband angespannten Haushaltslage sollen zusätzliche Kosten vermieden werden, zumal die Finanzierung durch die 8 Verbandsglieder erfolgen müsste. Die aktuellen Regelungen und Gültigkeiten bleiben bestehen. Das gilt auch für das nur in Braunschweig gültige freiverkäufliche 15,00 Euro Schülerticket. Eine Anpassung der Haushaltsplanentwürfe ist nicht notwendig.
Die Finanzierung des 30,00 Euro verbundweit gültigen Schülertickets setzt außerdem voraus, dass die bestehenden Einnahmen der Sammelschülerzeitkarten (SSZK) für die Schülerbeförderung nach §114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) von den Schulträgern an die Verbundgesellschaft in voller Höhe nach den weiterhin geltenden Tarifpreisen getragen werden (für die Stadt Braunschweig pro SSZK im Schuljahr 2022/2023: 16,40 x 2,5 Wochen [Aug. 2022] + 53,30 Euro x 4 Monate [Sep.-Dez. 2022] + 55,50 x 7 Monate [Jan.-Jul. 2023] = 589,20 Euro, in den Sommerferien ist die SSZK nicht gültig). Diese Einnahmen aller Schulträger im Regionalverband machen im Verkehrsverbund Einnahmen von rund 32 Mio. Euro jährlich aus und sind somit wichtiger Bestandteil zur Finanzierung des bestehenden Verkehrsangebotes.
Würden von den Schulträgern an die Verbundgesellschaft nur 30,00 Euro pro Ticket bezahlt (für die Stadt Braunschweig pro SSZK im Schuljahr: 30,00 Euro x 10 Monate + 30,00 Euro für 2,5 Wochen [die Monatskarte wäre dann günstiger als 2,5 Wochenkarten] = 330,00 Euro, in den Sommerferien ist die SSZK nicht gültig) würde das zu erheblichen Mindereinnahmen bei den Verkehrsbetrieben führen. Diese müssten dann von den Verbandsgliedern anderweitig ausgeglichen werden (z.B. durch die Erhöhung der Verbandsumlage oder die Erhöhung des Defizitausgleichs der BSVG), um die bestehende Verkehrsleistung zu erhalten. Deshalb soll die bestehende Finanzierung bis zum Abschluss des Pilotprojektes unverändert beibehalten werden.
Neuregelung des Landes in 2023 erwartet
Diese Regelung soll fortbestehen, bis die Neuregelung für das von der neuen Landesregierung angekündigte niedersachsenweit gültige 29,00 Euro Schülerticket eingeführt wird. Nach aktuellem Wissensstand strebt die Landesregierung die Umsetzung zum Beginn des Schuljahres 2023/2024, spätestens zum Jahresbeginn 2024 an. Förderrichtlinien und mögliche Finanzbedarfe sind noch nicht bekannt.
Sollte die Einführung nicht zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 erfolgen, steht im Raum das Pilotprojekt des Regionalverbands übergangsweise bis maximal Dezember 2023 weiterzuführen. Allerdings entfielen dann ab 01.08.2023 die Ausgleichszahlungen des Regionalverbands. Der Regionalverband beziffert die Finanzbedarfe des Schülertickets für die Städte und Landkreise für die Monate August bis Dezember 2023 insgesamt auf rund 133.200 Euro und hat darin bereits den Landeszuschuss berücksichtigt. Der Anteil der Stadt Braunschweig betrüge 32.900 Euro.
