Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19580

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Nutzung des städtischen Messegeländes an der Eisenbütteler Straße mit Entgelttarif in der als Anlage beigefügten Fassung wird beschlossen.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in § 2 b Umsatzsteuergesetz (UstG) sind ab 01.01.2023 u. a. die Erträge aus Parkplatzvermietung auf dem städtischen Messegelände an der Eisenbütteler Straße umsatzsteuerpflichtig. Vor diesem Hintergrund ist die Änderung des Entgelttarifs der Satzung zur Regelung der Nutzung des städtischen Messegeländes an der Eisenbütteler Straße erforderlich.

 

Mit Wirkung ab dem 01.01.2023 soll § 1 Absatz 1 des Entgelttarifs deshalb entsprechend angepasst werden.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise