Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-20095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.”


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


I. Teilergebnishaushalt Fachbereich Finanzen

 

1. Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH

 

Zeile:

18

Transferaufwendungen

Produkt:

1.41.4110.01

Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH

Kostenart:

431510

Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen

 

Bei dem o. g. Produkt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 14.907.000 €

beantragt.

 

Haushaltsansatz 2022 Aufwand             0,00 €

außerplanmäßig beantragter Aufwand:     14.907.000,00 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:     14.907.000,00 €

 

 

Die Wirtschaftsplanung 2022 der Gesellschaft sah einen Fehlbetrag von 2.831.100 € vor. Mittel zur Fehlbetragsdeckung seitens der Stadt waren bisher im städtischen Haushalt 2022 nicht veranschlagt, da zunächst davon ausgegangen wurde, dass der erwartete Verlust durch die Gesellschaft getragen werden kann.

 

Gemäß einer aktuellen Prognose wird nunmehr ein Fehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2022 von 14.907.000 € erwartet. Der Anstieg des Fehlbetrages resultiert zum Einen aus den immer noch bestehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie insbesondere in Form eines erheblichen u. a. durch Pflegepersonalausfall bzw. Mangel bedingten und nicht durch Staatliche Hilfen kompensierten Fallzahlenrückganges. Andererseits sind hierfür die Auswirkungen des Ukraine-Krieges ursächlich, die mit einem erheblichen Anstieg der Materialkosten verbunden sind.

 

Eine Mittelzuführung der Stadt im Jahr 2022 ist erforderlich, um eine Schwächung der Eigenkapitalbasis zu verhindern und die für die Gesellschaft notwendige Liquidität zu gewährleisten. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ist somit gegeben.

 

Gemäß § 117 Abs. 1, Satz 1 NKomVG ist für einen außerplanmäßigen Aufwand eine Deckung erforderlich. Es stehen Deckungsmittel wie folgt zur Verfügung.

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Mehrerträge

1.61.6110.01 / 301310

Steuern, allg. Zuweisungen u. Umlagen / Gewerbesteuer

14.907.000

 

 

2. Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH

 

Zeile:

18

Transferaufwendungen

Produkt:

1.57.5731.08

Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH

Kostenart:

431510

Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen

 

Bei dem o. g. Produkt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 640.000 €

beantragt.

 

Haushaltsansatz 2022 Aufwand                  37.858.700,00 €

Haushaltsreste 2021               20.900,00 €

außerplanmäßig beantragter Aufwand:          640.000,00 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:     38.519.600,00 €

 

 

Die Wirtschaftsplanung 2022 der Gesellschaft (SBBG) sah einen Fehlbetrag von 37.796.000 € vor. Mittel zur Fehlbetragsdeckung seitens der Stadt waren bisher im städtischen Haushalt 2022 in entsprechender Höhe eingeplant.

 

Gemäß einer aktuellen Prognose wird nunmehr ein Fehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2022 von 38.436.000 erwartet, somit ergibt sich ein Mehrbedarf von 640.000 €. Der Anstieg des Fehlbetrages resultiert aus einer Verschlechterung des für 2022 prognostizierten Ergebnisses von BS|Energy, an der die SBBG mit 25,1 % beteiligt ist. Die bisher erwartete Gewinnabführung an die SBBG reduziert sich somit entsprechend.

 

Die Ergebnisverschlechterung bei BS|Energy ist insbesondere auf die Energiekrise und die damit einhergehende Energieverteuerung als Folge des Ukraine-Krieges zurückzuführen. Unter Berücksichtigung von übrigen Verbesserungen bei anderen Tochtergesellschaften im Bereich des Beteiligungsergebnisses der SBBG verbleibt die genannte Ergebnisverschlechterung bei der SBBG.

Eine Mittelzuführung der Stadt im Haushaltsjahr 2022 ist erforderlich, um der Gesellschaft die notwendige Liquidität zur Verfügung zu stellen sowie ihre Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ist somit gegeben.

 

Gemäß § 117 Abs. 1, Satz 1 NKomVG ist für einen überplanmäßigen Aufwand eine Deckung erforderlich. Es stehen Deckungsmittel wie folgt zur Verfügung.

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Mehrerträge

1.61.6110.01 / 301310

Steuern, allg. Zuweisungen u. Umlagen / Gewerbesteuer

640.000

 


 

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