Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20095
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2022 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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01.12.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
I. Teilergebnishaushalt Fachbereich Finanzen
1. Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH
Zeile: | 18 | Transferaufwendungen |
Produkt: | 1.41.4110.01 | Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH |
Kostenart: | 431510 | Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen |
Bei dem o. g. Produkt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 14.907.000 €
beantragt.
Haushaltsansatz 2022 Aufwand 0,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand: 14.907.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 14.907.000,00 €
Die Wirtschaftsplanung 2022 der Gesellschaft sah einen Fehlbetrag von 2.831.100 € vor. Mittel zur Fehlbetragsdeckung seitens der Stadt waren bisher im städtischen Haushalt 2022 nicht veranschlagt, da zunächst davon ausgegangen wurde, dass der erwartete Verlust durch die Gesellschaft getragen werden kann.
Gemäß einer aktuellen Prognose wird nunmehr ein Fehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2022 von 14.907.000 € erwartet. Der Anstieg des Fehlbetrages resultiert zum Einen aus den immer noch bestehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie insbesondere in Form eines erheblichen u. a. durch Pflegepersonalausfall bzw. –Mangel bedingten und nicht durch Staatliche Hilfen kompensierten Fallzahlenrückganges. Andererseits sind hierfür die Auswirkungen des Ukraine-Krieges ursächlich, die mit einem erheblichen Anstieg der Materialkosten verbunden sind.
Eine Mittelzuführung der Stadt im Jahr 2022 ist erforderlich, um eine Schwächung der Eigenkapitalbasis zu verhindern und die für die Gesellschaft notwendige Liquidität zu gewährleisten. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ist somit gegeben.
Gemäß § 117 Abs. 1, Satz 1 NKomVG ist für einen außerplanmäßigen Aufwand eine Deckung erforderlich. Es stehen Deckungsmittel wie folgt zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 301310 | Steuern, allg. Zuweisungen u. Umlagen / Gewerbesteuer | 14.907.000 € |
2. Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH
Zeile: | 18 | Transferaufwendungen |
Produkt: | 1.57.5731.08 | Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH |
Kostenart: | 431510 | Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen |
Bei dem o. g. Produkt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 640.000 €
beantragt.
Haushaltsansatz 2022 Aufwand 37.858.700,00 €
Haushaltsreste 2021 20.900,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand: 640.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 38.519.600,00 €
Die Wirtschaftsplanung 2022 der Gesellschaft (SBBG) sah einen Fehlbetrag von 37.796.000 € vor. Mittel zur Fehlbetragsdeckung seitens der Stadt waren bisher im städtischen Haushalt 2022 in entsprechender Höhe eingeplant.
Gemäß einer aktuellen Prognose wird nunmehr ein Fehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2022 von 38.436.000 € erwartet, somit ergibt sich ein Mehrbedarf von 640.000 €. Der Anstieg des Fehlbetrages resultiert aus einer Verschlechterung des für 2022 prognostizierten Ergebnisses von BS|Energy, an der die SBBG mit 25,1 % beteiligt ist. Die bisher erwartete Gewinnabführung an die SBBG reduziert sich somit entsprechend.
Die Ergebnisverschlechterung bei BS|Energy ist insbesondere auf die Energiekrise und die damit einhergehende Energieverteuerung als Folge des Ukraine-Krieges zurückzuführen. Unter Berücksichtigung von übrigen Verbesserungen bei anderen Tochtergesellschaften im Bereich des Beteiligungsergebnisses der SBBG verbleibt die genannte Ergebnisverschlechterung bei der SBBG.
Eine Mittelzuführung der Stadt im Haushaltsjahr 2022 ist erforderlich, um der Gesellschaft die notwendige Liquidität zur Verfügung zu stellen sowie ihre Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ist somit gegeben.
Gemäß § 117 Abs. 1, Satz 1 NKomVG ist für einen überplanmäßigen Aufwand eine Deckung erforderlich. Es stehen Deckungsmittel wie folgt zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 301310 | Steuern, allg. Zuweisungen u. Umlagen / Gewerbesteuer | 640.000 € |
