Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19544
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Förderung des Leistungssportes Leichtathletik im Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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30.11.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den folgenden unter den laufenden Nummern 1-2 genannten Antragstellern werden abweichend von Ziffer 3.8.1 Abs. 2 der Sportförderrichtlinie Zuschüsse mit einer Gesamthöhe von bis zu 22.000,00 € als Förderung des Leistungssportes Leichtathletik für das Jahr 2022 gewährt:
1. Braunschweiger MTV von 1847 e. V. bis zu 11.000,00 €
2. BTSV Eintracht von 1895 e. V. bis zu 11.000,00 €.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.8.1 Abs. 2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann Sportvereinen mit Sportarten, die über kein von einem Sportfachverband anerkanntes Leistungszentrum oder über einen anerkannten Landes- oder Bundesstützpunkt verfügen, nach Vorlage einer Leistungssportkonzeption für die Dauer von maximal drei Jahren eine jährliche Zuwendung von höchstens 50 v. H. der zuschussfähigen Kosten gewährt werden.
Der Braunschweiger MTV von 1847 e. V. (MTV) sowie der BTSV Eintracht von 1895 e. V. (BTSV) haben jeweils einen Zuschuss in Höhe von 11.000,00 € für die Förderung des Leistungssportes Leichtathletik im Jahr 2022 beantragt. Im Sinne einer möglichst leistungssportlichen Ausrichtung haben sich die beiden antragstellenden Vereine in der Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig e. V. (LG) zusammengeschlossen.
Das Ziel der LG und der angehörigen Vereine ist es, Leichtathletik in Braunschweig auf möglichst hohem Niveau zu treiben, Erfolge bei deutschen, norddeutschen und Landesmeisterschaften zu erzielen und dadurch das Image der Stadt Braunschweig als Leichtathletikhochburg über die Grenzen Braunschweigs hinaus zu vertreten. Insbesondere für diese Saison-Höhepunkte ist eine spezifische Vorbereitung der Athletinnen und Athleten notwendig.
Im laufenden Jahr 2022 haben u. a. 22 Athletinnen und Athleten an den Niedersächsischen Leichtathletik-Meisterschaften und 13 an den Norddeutschen Mehrkampfmeisterschaften teilgenommen. Besonders hervorzuheben ist der Gewinn einer Goldmedaille in der Teamwertung bei den diesjährigen Europameisterschaften in München durch eine Braunschweiger Leichtathletin.
Die gemäß Ziffer 3.8.1 der Sportförderrichtlinie für eine städtische Förderung erforderliche Leistungssportkonzeption ist durch die LG vorgelegt worden und ist der Beschlussvorlage beigefügt. Diese Konzeption beinhaltet zum einen die Aspekte der sportlichen und finanziellen Förderung der Spitzenathletinnen und –athleten. Zum anderen wird beschrieben, wie die Vermittlung der sportlichen und persönlichen Werte wie Fairness, Toleranz und Solidarität im Trainingsbetrieb einen ebenso hohen Stellenwert genießt.
Die LG-Athletinnen und Athleten haben neben ihrem Vereinstraining in der LG die Möglichkeit, auf einem höheren Niveau zusammen mit anderen Spitzenathletinnen und –athleten zu trainieren und sich gezielt auf nationale und internationale Wettkämpfe vorzubereiten.
Abweichend von Ziffer 3.8.1 Abs. 2 der Sportförderrichtlinie soll den beiden antragstellenden Vereinen ein Vollkostenzuschuss gewährt werden. Nach den Pandemiejahren 2020 und 2021, in welchen eine Vielzahl von Wettkämpfen ersatzlos abgesagt wurden, können im laufenden Jahr 2022 die Athletinnen und Athleten wieder an Meisterschaften teilnehmen. Die längere Pause stellt nochmals höhere Anforderung an den Trainingsbetrieb, insbesondere um das hohe Leistungsniveau zu halten und Verletzungen vorzubeugen. Aufgrund dieser besonderen Situation des „Neustarts“ nach der Corona-Pause ist daher aus Sicht der Verwaltung eine besondere Förderfähigkeit gegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, abweichend von Ziffer 3.8.1 Abs. 2 der Sportförderrichtlinie dem MTV und dem BTSV einen Zuschuss in Höhe von bis zu jeweils 11.000,00 € als Festbetragsfinanzierung für die Förderung des Leistungssportes Leichtathletik im Jahr 2022 zu gewähren.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2022 des Fachbereiches Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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413,9 kB
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