Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-20033-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage von Herrn A. Koctürk, Vertreter der Schülerinnen und Schüler der Berufs­bildenden Schulen, vom 11.11.2022 (22-20033) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Zur Unterstützung der Schulen hinsichtlich psychologisch zu bearbeitender Fällelt das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Schulpsychologinnen und Schulpsychologen vor. Die Schulpsychologie bietet persönliche Beratung für alle Personen, die an Schule betei­ligt sind, also für Schulleitungen, Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus bietet die Schulpsychologie Konfliktbear­beitungen, Fortbildungen und Prozessbegleitungen für Schulen an. Eine weitere Aufgabe ist die Supervision für Schulleitungen, Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte. Schul­psychologinnen und Schulpsychologen werden ebenfalls im Bereich der Notfallpsychologie tätig, um Schulen und Betroffene durch Krisen und Notfälle zu begleiten.

Es besteht freier Zugang zur Schulpsychologin oder zum Schulpsychologen, d. h. jede und jeder kann direkt mit der zuständigen Schulpsychologin oder dem zuständigen Schulpsycho­logen Kontakt aufnehmen. Das Angebot ist kostenfrei und beruht auf Freiwilligkeit. Dabei arbeiten die schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten unabhängig, ressour­cenorientiert sowie verantwortungsvoll und sensibel unter Wahrung der Verantwortungs­struktur im System Schule.

Die zuständigen Schulpsychologinnen für die Braunschweiger Schulen sind im Internet mit Namen, E-Mail -Adressen und Telefonnummern aufgeführt, so dass immer eine direkte Er­reichbarkeit gegeben ist.

https://bildungsportal-niedersachsen.de/ueber-uns/rlsb/dezernate/dezernate-5/kontakt/rlsb-braunschweig

Schülerinnen und Schüler erhalten den Hinweis auf die Homepage oder die Kontaktdaten der Schulpsychologinnen aber auch oftmals durch Klassen- oder Beratungslehrkräfte sowie von sozialpädagogischen Fachkräften.

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Das Privatgeheimnis der Ratsuchenden wird geschützt, dies stellt eine unabdingbare Voraussetzung für eine vertrauensvolle Beziehung in der Beratungsarbeit dar. Schulpsychologische Dezernentinnen und Dezernenten sind nicht befugt, Heilkunde auszu­üben. Sie führen keine Psychotherapien durch, arbeiten aber mit Beratungsstellen und niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eng zusammen. 

Auf kommunaler Seite verfügt die Schulsozialarbeit über Informationsmaterial und führt Ver­weisberatungen durch (siehe Frage 3). Psychologische Beratungen in Schulen finden in kommunaler Verantwortung nicht statt.

 

 

 

Zu Frage 2:

 

Psychische Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern werden an keiner Stelle zentral erfasst und liegen somit weder dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung noch dem Fachbereich Schule vor.

 

r Braunschweig können Hinweise zur psychischen Belastung der Jugendlichen aus der stadtweiten Jugendbefragung im Rahmen von "CTC - Communities that care" entnommen werden. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie führt die Befragung alle zwei Jahre zur Verbesserung der Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche durch. Befragt werden Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen sieben, neun und elf aller weiterführenden Schulen. Im Rahmen von CTC werden keine diagnostizierten psychischen Erkrankungen abgefragt. Es sind jedoch Fragen enthalten, deren Antworten Rückschlüsse auf negative Selbstkonzepte und depressive Tendenzen von Schülerinnen und Schülern zulassen. Nega­tive Selbstkonzepte weisen auf die erhöhte Gefahr hin, psychisch zu erkranken, oder darauf, bereits erkrankt zu sein. Der Anteil der befragten Schülerinnen und Schüler, die ein solches negatives Selbstkonzept aufweisen, liegt bei ca. 30 Prozent. Bei den Angaben zu depres­siven Tendenzen der Schülerinnen und Schüler hat von 2020 bis 2022 eine Steigerung von ca. 28 Prozent auf ca. 31 Prozent stattgefunden.

 

Bundesweit zeigen Daten wie die COPSY-Studie des UKE Hamburg, dass psychische Be­lastungen von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Pandemie zugenommen haben (einsehbar unter: https://www.uke.de/kliniken-institute/kliniken/kinder-und-jugendpsychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/forschung/arbeitsgruppen/child-public-health/forschung/copsy-studie.html). Der Kinder- und Jugendreport der DAK verdeutlicht, dass bei einigen Störungsbildern starke Steigerungsraten zu verzeichnen sind: So gibt es im Vergleich von 2019 zu 2021 54 Prozent mehr neu diagnostizierte Essstörungen bei Mädchen im Alter von 15 bis 17 Jahren, 24 Prozent mehr neu diagnostizierte Angststörungen bei Mädchen im gleichen Alter und 23 Prozent mehr neu diagnostizierte Depressionen bei Mädchen im Alter von 10 bis 14 Jahren (einsehbar unter: https://www.dak.de/dak/gesundheit/kinder--und-jugendreport-2022-2571000.html#/).

 

Zu Frage 3:

 

Kommunale Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendsozialarbeit erhalten Informationsmaterial und Zugang zu Fortbildungen über Hilfen und Präventionsmaßnahmen. Dadurch steigen sowohl Fachwissen und Sensibilität gegenüber psychisch erkrankten Schülerinnen und Schülern, was für eine gezielte Verweisberatung genutzt wird.

 



 

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