Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-20071-01
Grunddaten
- Betreff:
-
SchülerInnenbeförderung in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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02.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 16.11.2022 (22-20071) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Stadt Braunschweig ist Träger der Schülerbeförderung gem. § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) und hat die im Stadtgebiet wohnenden Kinder unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Außerdem organisiert die Stadt als Schulträger gem. § 113 NSchG innerschulische Fahrten, z. B. zum Schwimm- oder Sportunterricht. Die Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde. Die Beförderungsleistungen werden zum weit überwiegenden Teil mit dem Öffentlichen Personennahverkehr über die Ausgabe von Sammel-Schülerzeitkarten sichergestellt. Weitere wesentliche Beförderungsleistungen werden über Inhousegeschäfte mit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH eingekauft sowie nach den vergaberechtlichen Vorschriften am Markt ausgeschrieben.
Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Gesamtbeförderungskosten werden in der Kosten- und Leistungsrechnung erfasst und teilen sich in die folgenden Positionen (mit Kurzerläuterung) auf:
a) Kostenerstattung ÖPNV: Abrechnung der ausgestellten Sammel-Schülerzeitkarten
b) Beförderung mit Kraftomnibussen: Abrechnung der eingesetzten Schulbusse
c) Beförderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit Behinderung: Abrechnung der Beförderung
d) Innerschulische Beförderung mit beauftragten Unternehmen: Abrechnung der Fahrten zu den Schwimmbädern und Sporthallen
e) Beförderung mit Taxen und Kleinbussen: Abrechnung der Individualbeförderung
f) Beförderung Einzelfahrmarken/Wochenmarken ÖPNV: Abrechnung der den Schulen ausgehändigten Fahrkarten für Fahrten zu den Schwimmbädern und Sporthallen mit dem ÖPNV
g) Kostengünstiges Schülerticket: In dieser Position sind die Kosten enthalten, die die Stadt Braunschweig zum kostengünstigen Schülerticket zuzahlt
Zu Frage 2:
In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Kosten der Einzelpositionen dargestellt:
Übersicht Schülerbeförderungskosten Sachkonten 442940 und 431510 | |||
Produkt | Ergebnis 2019 | Ergebnis 2020 | Ergebnis 2021 |
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Kostenerstattung ÖPNV | 4.887.127,29 € | 4.990.825,91 € | 5.036.095,44 € |
Beförderung Kraftomnibusse | 423.508,95 € | 469.208,94 € | 484.071,61 € |
Beförderung von SuS mit Behinderung | 983.952,38 € | 862.567,77 € | 808.369,88 € |
Innerschulisch | 390.589,91 € | 150.535,53 € | 157.962,49 € |
Taxen/Kleinbusse | 1.771.264,79 € | 1.984.306,97 € | 1.663.842,37 € |
Einzelmarken | 51.476,02 € | 25.639,69 € | 18.946,80 € |
Wochenmarken | 5.915,45 € | 9.676,01 € | 0,00 € |
Kostengünstiges Schülerticket | 706.239,03 € | 967.073,37 € | 1.160.392,50 € |
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Gesamt: | 9.220.073,82 € | 9.459.834,19 € | 9.329.681,09 € |
Zu Frage 3:
Es wird erwartet, dass in den kommenden Jahren die am Markt einzukaufenden Beförderungsleistungen teurer werden. Gründe hierfür sind die seit der Ukrainekrise gestiegenen Treibstoffkosten, die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 € und die allgemeine erhebliche Teuerungsrate. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde jeweils eine Preissteigerung von 10 Prozent bezogen auf die bisherigen Planzahlen angenommen und im Haushaltsplanentwurf entsprechend ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen für die Schülerbeförderung überschritt im Planansatz für das Jahr 2022 erstmalig die Schwelle zum zweistelligen Millionenbetrag. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im entsprechenden Produkt sowohl Personalaufwendungen als auch die Aufwendungen für das 15 € -Ticket enthalten sind. Letztere Aufwendungen gehören nicht zu den rechtlich geregelten Schülerbeförderungsleistungen, sondern stellen eine zusätzliche Möglichkeit des kostengünstigen Erwerbs eines ÖPNV-Tickets für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler dar.
In den vergangenen Jahren sind Preissteigerungen in drei Bereichen festzustellen. Der Preis für die einzelnen Schülermonatskarten, die die Berechnungsgrundlage für die Sammel-Schülerzeitkarten (Kostenerstattung ÖPNV) bilden, ist im Betrachtungszeitraum 2019-2021 von 49,30 € auf 53,30 € gestiegen. Der von der BSVG sichergestellten Beförderung mit Kraftomnibussen liegt ein Vertrag zugrunde, der eine Preisanpassungsklausel enthält, die sich am Preisindex Verkehr Abt. 07 des Statistischen Bundesamtes orientiert. Dieser ist im Zeitraum von 2019 – 2021 von 106,5 auf 113,4 gestiegen (2015 = 100). Im Jahr 2021 wurde das Inhousegeschäft erneut abgeschlossen.
Das kostengünstige Schülerticket wurde zum 1. September 2019 eingeführt. Es ist anzunehmen, dass der Verlauf der Corona-Pandemie sich auf das Nachfrageverhalten, insbesondere ab dem Jahr 2020, ausgewirkt hat. Je mehr dieses Ticket gekauft wird, desto höher wird der städtische Zuzahlungsbetrag.
