Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-20087-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 20.11.2022 (22-20087) wird wie folgt Stellung genommen:
 

Zu Frage 1:

Die Stadt Braunschweig hat in Abstimmung mit den Freien Trägern ein Konzept gemäß § 14 NKiTaG zur Alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung. Dieses Konzept wird regelmäßig in der Untergruppe AG §78 regelmäßig fortgeschrieben. Eine Überprüfung seitens der Stadt Braunschweig erfolgt nicht. Die Fachaufsicht zur Umsetzung obliegt dem Land. Die Konzeption muss vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung überprüft und genehmigt werden.

 

Zu Frage 2:

Die Verantwortung für die Beobachtung und Dokumentation (Erfassung) der Sprachkompetenz obliegt den Kindertagesstätten und Kita-Trägern und ist im Konzept der Einrichtung als Grundlage zum Erhalt der Betriebserlaubnis verankert. Eine Unterstützung der Fachkräfte erfolgt demnach durch das Haus der Familien sowie bei den Sprach-Kitas durch das Bundesprogramm. Einschränkungen in der Umsetzung des pädagogischen Konzepts können auf Grund der aktuellen Personalsituation in Kindertagesstätten nicht ausgeschlossen werden.

 

In den Einrichtungen sowohl den städtischen als auch nicht-städtischen erfolgt die Beobachtung und Dokumentation im vorgeschriebenen Rahmen. Bei größeren Sprachschwierigkeiten können sich, unabhängig von der Personalsituation, folgende Probleme ergeben:

  • Die Kinder kommen vor der Schule nicht in die Kita.
  • Die Überprüfung kann nur bedingt durchgeführt werden, wenn die Probleme schon in der Muttersprache vorherrschen.
  • Die Unterstützung bei sprachlichen Problemen kann oft nur von entsprechenden Fachleuten (Logopäden u. a.) durchgeführt werden. Die Wartezeiten sind jedoch so lang, dass die hilfreiche Unterstützung zu spät einsetzt.


Zu Frage 3:

Die Verwaltung hat keine genauen Zahlen über Kinder mit besonderem Förderbedarf Sprache im Vorschulalter.

 

In der Sitzung des Schulausschusses am 09.09.2022 wurden unter TOP 7.1 die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung (SEU) des Schj. 2021/2022 präsentiert. Bei insgesamt 2.318 durchgeführten SEU wurde in 4 Prozent der Fälle eine Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf schulärztlich empfohlen. Bei 41 Kindern betraf dies den Bereich Sprache.

 

Auffällig ist zudem das Ergebnis, dass lediglich 51,4 Prozent aller untersuchten Kinder im Bereich Sprache als unauffällig, jedoch 21,0 Prozent als leicht auffällig und 24,6 Prozent als therapiebedürftig eingeschätzt wurden (keine Angaben bei den übrigen 3 Prozent der Kinder).

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