Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-20126-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Unterschriftensammlung der Bürgerinnen und Bürger wurde der Verwaltung am Rande der Sitzung des Rates am 22.11.2022 übergeben. Diese wird zum Anlass genommen, das Verfahren und die Rolle der Stadt Braunschweig als Träger öffentlicher Belange zu verdeutlichen.

 

Das Verfahren

Die Maßnahme „Bahnübergang Grünewaldstraße“ ist kein Vorhaben der Stadt Braunschweig, sondern der DB Netz AG. Für bauliche Maßnahmen, wie z. B. eine Unter- oder Überführung, ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Genehmigungsbehörde für Maßnahmen an Schienenstrecken des Bundes ist das Eisenbahnbundesamt (EBA).

 

Die Ergebnisse der vorgesehenen Variantenuntersuchungen inkl. der optimierten Null-Variante werden im Frühjahr 2023 vorliegen. Daran knüpfen sich folgende Szenarien alternativ an:

 

  • Szenario 1: Die DB Netz AG wird als Vorhabenträgerin eine Vorzugsvariante ermitteln und ein Planfeststellungsverfahren für diese Variante beim EBA als zuständiger Genehmigungsbehörde beantragen. Auch die nicht vorgeschlagenen möglichen Varianten sind im Zuge des Verfahrens in die Betrachtung einzubeziehen.
     
  • Szenario 2: Sollte die optimierte Nullvariante Vorzugsvariante sein, wäre das weitere Verfahren vom Eisenbahnbundesamt festzulegen.

 

  • Szenario 3: Würde lediglich die vorhandene Signaltechnik im Bestand erneuert („Null-Variante“), könnte dieses die DB im Rahmen einer Unterhaltungsmaßnahme, entsprechend der Regelliste zur Einordnung von Maßnahmen an Eisenbahn-Betriebsanlagen, ohne Beteiligung des Eisenbahnbundesamtes umsetzen.

 

Die Rolle der Stadt und ihre Einflussmöglichkeiten

Die Ergebnisse der Variantenuntersuchungen werden zudem den städtischen Gremien mitgeteilt und vorgestellt. Da die Stadt Braunschweig nicht Vorhabenträgerin ist, kann sie jedoch nicht die Entscheidung über eine Vorzugsvariante treffen.

 

Als Trägerin öffentlicher Belange wäre die Stadt Braunschweig im Falle der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens allerdings Verfahrensbeteiligte und kann zu dem Vorhaben und der vorgeschlagenen Variante Stellung beziehen. Die städtische Stellungnahme würde nach Beschlussfassung durch den AMTA an das EBA übermittelt. Ihre Inhalte sind in dem Verfahren von dem Eisenbahnbundesamt entsprechend zu würdigen und die öffentlichen und privaten Belange ermessensfehlerfrei abzuwägen.

 

Ungeachtet der obigen Ausführungen wird die Verwaltung als Kreuzungsbeteiligte im engen Austausch mit der Deutschen Bahn und dem Regionalverband bleiben. Ein Gespräch ist bereits terminiert.
 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.: Die Untersuchungen wurden beauftragt und befinden sich in der Bearbeitung.

 

Zu 2.: Nein.

 

Zu 3.: Nein.

 

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