Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-20000-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.11.2022 [22-20000] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Aufgrund des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) vom 14.02.2002 (Nds. GVBI. S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2022 (Nds. GVBI S.405), haben im neuen § 5a nun auch die Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) Eingang gefunden. Es sind, im Sinne des NKatSG, Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die Kritische Infrastrukturen im Sinne des § 2 (10) des BSI-Gesetzes (BSIG) in Verbindung mit der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen (BSI-KritisV) sind. Zusammengefasst handelt es sich um Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungs- oder Entsorgungsengpässe oder erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten, wenn sie als Kritische Infrastrukturen eingestuft sind.

 

Da die Gesetzgebung im Bereich KRITIS noch nicht umfassend genug geregelt ist, plant das Bundesinnenministerium ein KRITIS-Dachgesetz. Die Eckpunkte dazu wurden am 18.11.2022 in die Ressortabstimmung gegeben. Mit dem Dachgesetz soll der Schutz Kritischer Infrastrukturen in einem Gesamtsystem möglichst einheitlich gesetzlich geregelt werden. Neue und bestehende Regelungen werden dabei zusammengeführt und ergänzt. Zusätzlich setzt die Bundesregierung damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und überführt die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Critical Entities Resilience/CER-Richtlinie) in nationales Recht.

 

Zu Frage 2:

Die erbetenen Informationen zur Kritischen Infrastruktur in Braunschweig sind als Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch – klassifiziert und können nicht öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Unbefugte würden die Möglichkeit erhalten, aus diesen Daten Rückschlüsse zu ziehen, die einzeln oder in ihrer Kombination eine Gefahr für Einrichtungen der Kritischen Infrastrukturen alleine oder in der Gesamtheit darstellen.

 

Zu Frage 3:

Der Fachbereich Feuerwehr hat bereits zur Corona-Pandemie eine Plattform für die KRITIS-Betriebe geschaffen, auf welcher sich zum regelmäßigen Austausch von Fragen, Maßnahmen zur Prävention und Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs getroffen wurde. Zwischenzeitlich wurde dieser Austausch mangels weiteren Interesses der genannten Betriebe eingestellt. Aufgrund der aktuellen Lage wird dieses Medium wieder aufgegriffen.


Die Untere Katastrophenschutzbehörde wird hierbei die Notfallplanungen der KRITIS-Betriebe erfragen und Hilfestellungen zur weiteren Notfallplanung erteilen. Darüber hinaus wird der interdisziplinäre Austausch zwischen den KRITIS-Betrieben gefördert. Wie die Verwaltung darüber hinaus unterstützen kann, wird im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden sein und kann nicht verallgemeinert beantwortet werden.



 

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