Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-20099-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Trinkwassernotversorgung in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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07.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten vom 22.11.2022 [22-20099] wird wie folgt Stellung genommen:
Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 ergeht zusammengefasst wie folgt:
Die Infrastruktur zur Grundversorgung von Betrieben und der Bevölkerung gehört zu den wichtigsten Aufgaben und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Aus diesem Grund werden diese Einrichtungen und die Betreiber der so genannten Kritischen Infrastruktur (KRITIS) zugeordnet. Im Bereich des Trinkwassers, das als das wichtigste Lebensmittel gilt und nicht ersetzbar ist, wurde durch den Gesetzgeber über das Wassersicherstellungsgesetz eine Absicherung eingebaut, die auch dann noch die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser gewährleisten muss, wenn viele Dienstleistungen, z. B. durch kriegerische Einwirkungen, nicht mehr aufrechterhalten werden können. Um diese Funktion gewährleisten zu können, unterliegen die Standorte von Trinkwassernotbrunnen der Verschlusssache.
Sollte es zur Zeit zu einem längerfristigen Ausfall der Trinkwasserversorgung kommen, welches als sehr unwahrscheinlich angesehen wird, wird die Braunschweiger Bevölkerung über Lautsprecherdurchsagen mittels Fahrzeugen des Brand- und Bevölkerungsschutzes, bis zur Fertigstellung des neuen Sirenenwarnsystems (siehe Drs.-Nr. 22-18548) sowie aller an das MoWaS angeschlossenen Warnmittel, gewarnt und informiert, wo sie Trinkwasser erhalten können.
Wie in der Mitteilung 22-18576 zur Sitzung am 27.04.2022 berichtet, arbeitet die Verwaltung an einem Sonderplan Trinkwassernotversorgung. Da in den letzten Monaten jedoch die Priorität auf der Ausarbeitung eines Sonderplans Stromausfall und damit zusammenhängend die Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzepts für Bevölkerungsschutz-Leuchttürme lag, das dadurch deutlich früher fertiggestellt werden konnte, mussten dazu die Arbeiten am Sonderplan Trinkwassernotversorgung zurückgestellt werden.
