Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-20128-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage 22-20128 der Gruppe Direkte Demokraten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


Polizeihunde werden zur vorbeugenden Vermeidung, zur Aufklärung strafbarer Handlungen sowie bei der Durchführung von Such-, Hilfs- und Rettungsaktionen seit über 100 Jahren erfolgreich eingesetzt. In der Zeitschrift „Die Kriminalpolizei“ der Gewerkschaft der Polizei heißt es: „Ein nicht hinweg zu denkender Aktivposten polizeilicher Tätigkeit ist der Einsatz von Polizeihunden, d. h. Diensthunden mit einer speziellen Ausbildung für den polizeilich relevanten Bedarf, die das Tätigwerden des Polizeibeamten in sinnvoller Weise ergänzen.“ (Quelle: https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2012/juni/detailansicht-juni/artikel/mehr-als-ein-jahrhundert.html)

 

In der o.a. Zeitschrift wird darüber hinaus Folgendes ausgeführt: „Ein Blick in die Geschichte des Diensthundewesens weist auf das Datum 1. Oktober 1901, wo in Schwelm/Westfalen, die im Eigentum des Kriminalkommissars Laufer sich befindende Deutsche Dogge ´Caesar´ den ersten Fall als Polizeihund löste.“ (Quelle: ebd.)

 

Laut des Magazins „planet-wissen“ war Hildesheim 1896 bereits die erste Stadt, die zwölf Polizeihunde mit zu den Nachtwachen schickte (Quelle: https://www.planet-wissen.de/natur/haustiere/hunde/pwiepolizeihunde100.html).

 

Ungeachtet dieser unterschiedlichen Quellenlage bleibt der erfolgreiche Einsatz des Braunschweiger Polizeihundes „Harras“ im Jahr 1904 unbestritten. Der Anlass für das Gedenken - erster Polizeihund Deutschlands - wäre indes fraglich.

 

Ob und wenn ja, welche Städte Hundebrunnen vorhalten, ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.) Um dem kausalen Zusammenhang grds. Rechnung zu tragen, sollte der Standort für einen Hundetrinkbrunnen in der Innenstadt in unmittelbarer Nähe zur Polizeidirektion gewählt werden. Auf dem Platz der Deutschen Einheit befindet sich an prominenter Stelle unmittelbar vor dem Polizeigebäude und dem städtischen Rathaus ein Wasserspiel. Dieses wird im Sommer sowohl von Kindern zum Spielen als auch von Hunden zum Spielen und Trinken gleichermaßen gerne genutzt. Da Hunde insbesondere durch das Fließen von Wasser zum Trinken animiert werden, bietet sich dieses Wasserspiel entsprechend an.

 

Zu 2.) Für die Errichtung eines Hundebrunnens können schätzungsweise die Kosten wie für einen Trinkbrunnen für Menschen zugrundegelegt werden:

Anschaffung, Aufstellung und Anschluss ca. 30.000 € einmalig und für die Unterhaltung und Reinigung ca. 7.000  Euro p.a.

 

Eine konkrete Aussage zu den Errichtungskosten kann jedoch erst nach Festlegung eines Standorts und der erforderlichen Medien erfolgen.

 

Zu 3.) Die Verwaltung geht davon aus, dass die Spendenbereitschaft der Bevölkerung für einen Hundetrinkbrunnen zielgruppenorientiert (Hundehalter) gering ist, zumal in der Innenstadt die meisten Geschäfte, Cafés und Restaurants Hundetrinkgefäße vor oder in den Räumlichkeiten vorhalten. Es steht natürlich jeder Einzelperson oder Initiative frei, einen Spendenaufruf, z. B. über die Medien, zu starten.

 

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