Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-20203
Grunddaten
- Betreff:
-
Betrieb von Kohlekraftwerken in Braunschweig - erlaubte Emissionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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20.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am Montag, den 21.11.2022 konnten am hohen Schornstein des Kohle-Kessels 1 an der Uferstraße ungewöhnlich dicke, braungelbe Rauchschwaden beobachtet werden (siehe auch Messungen des GAA von den Emissionswerten zur fraglichen Zeit in der Anlage).
Laut einer Auskunft des Gewerbeaufsichtsamts aus dem Jahr 2017 waren Grenzwertüberschreitungen von Schadstoffemissionen bei Großfeuerungsanlagen, wie sie bei der Energiegewinnung über Kohlekraftwerke regelmäßig auftreten, in Braunschweig für eine Übergangszeit noch erlaubt. Dazu unsere Fragen:
1) Bis zu welchem Datum waren oder sind Schadstoffemissionen, wie sie durch Braunschweiger Großfeuerungsanlagen entstehen, die mit Kohle befeuert werden, in Braunschweig noch erlaubt?
2) Wann wird die Stadt Braunschweig aus der Energiegewinnung durch kohlebefeuerte Großfeuerungsanlagen vollständig und endgültig aussteigen?
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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78,5 kB
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