Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-20198

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Um die Braunschweiger Klimaschutzziele wenigstens auf dem Papier einhalten zu können, musste das Umweltdezernat in seiner Beschlussvorlage zum Integrierten Klimaschutzkonzept 2.0 (IKSK 2.0, DS.-Nr. 22-18957) zahlreiche Rechentricks anwenden.

Unter anderem wurde die Zahl der in 2030 zugelassenen Elektrofahrzeuge auf 80.000 gesetzt, denn zur Erreichung der Klimaneutralität „ist bis 2030 eine Reduzierung fossiler Treibstoffe im Stadtgebiet von rund 1.300.000 MWh/a (2020) auf 600.000 MWh/a (2030), d. h. um mehr als die Hälfte“ erforderlich (vgl. IKSK 2.0, Seite 53). Es wurde also vom Ende her gerechnet, um die benötigte Einsparung zu erreichen – nicht jedoch auf Grundlage der tatsächlichen Zulassungen oder auf Basis von Fakten.

Bereits bei der Diskussion über das Klimaschutzkonzept wurde – unter anderem von uns – kritisiert, dass es keinerlei belastbare Grundlage für diese Annahme gibt. So gehen Analysten (u.a. von statista.de) davon aus, dass Elektrofahrzeuge im Jahr 2030 einen Anteil von rund einem Viertel ausmachen werden. In Braunschweig entspräche dies bei etwa 150.000 zugelassenen Fahrzeugen einer Zahl von lediglich rund 37.400 Elektrofahrzeugen – also weit weniger als die Hälfte der im IKSK angenommenen Zahl.

Als weiteren Beleg für diese Kritik kann nun auch das Baudezernat angeführt werden. Denn in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen (DS.-Nr. 22-19935) an die Mitglieder des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben schildert die Verwaltung die Methodik der Standortwahl für die öffentliche Ladeinfrastruktur. Darin heißt es, dass „sich demnach bis zum Jahr 2030 eine prognostizierte Zulassungszahl von rund 46.000 Elektrofahrzeugen in Braunschweig“ ergibt. Dies ist nun gerade einmal knapp halb so viel als vom Umweltdezernat angenommen und kann daher nicht als kleine Abweichung gewertet werden. Vor allem aber hat diese Zahl Auswirkungen auf den Bedarf an öffentlichen Ladepunkten.

Dies lässt nun dreierlei Schlüsse zu:

1. Die Zahlen des Umweltdezernats sind falsch und – wie von uns in unserem Änderungsantrag zum IKSK 2.0 bereits gefordert – muss die Erreichung der Klimaschutzziele zeitlich gestreckt werden.

2. Die Zahlen des Baudezernats sind falsch und die Anzahl der öffentlichen Ladepunkte muss nahezu verdoppelt werden.

3. Beide Zahlen sind falsch und es muss zum einen die Anzahl der öffentlichen Ladepunkte erhöht werden sowie zum anderen eine zeitliche Streckung der Klimaziele erfolgen.

Für das weitere Vorgehen in den nächsten Jahren ist es deshalb erheblich, welche der beiden Zahlen nun stimmt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Das Umweltdezernat spricht von 80.000 Elektrofahrzeugen in 2030 in Braunschweig, das Baudezernat geht von 46.000 Elektrofahrzeugen zum selben Zeitpunkt aus, welche Zahl gilt denn nun?

2. Angenommen, die Zahl des Umweltdezernats ist richtig, wie viele öffentlichen Ladepunkte müssten dann zusätzlich installiert werden, um eine angemessene Versorgung zu erreichen?

3. Angenommen, die Zahl des Baudezernats ist richtig, welche Auswirkungen auf die CO2-Einsparungen hat diese deutlich geringere Zahl an Elektrofahrzeugen?

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