Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


"1. Der Haushaltsplan 2023/2024 wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben fallenden Beschlüsse zu

 

- den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Ergebnishaushalt (Anlage 1)

- den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Finanzhaushalt (inkl. IP) 2022 - 2027 (Anlage 2)

- den finanzunwirksamen Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 3)

- den Ansatzveränderungen des Finanzhaushalts (inkl. IP) 2022-2027 (Anlage 4)

- Stellenplananträgen (Anlage 5)

 

zur Annahme empfohlen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.  Der Haushaltsplan 2023/2024 für die Sonderrechnung Stadtentwässerung und für die Sonderrechnung Abfallwirtschaft wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Tiefbau, Mobilität und Auftragsvergaben fallenden Beschlüsse zur Annahme empfohlen."


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Fachausschussunterlagen

Die Entwürfe zum Haushaltsplan 2023/2024 / Investitionsprogramm 2022 - 2027 sind dem Rat vorgelegt worden. Die abschließende Beratung soll in der Sitzung des Rates am 21.03.2022 erfolgen. Zur Vorbereitung dieser Sitzung sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Haushalt in den Fachausschüssen zu behandeln.

 

Die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Tiefbau, Mobilität und Auftragsvergaben fallenden Anträge und Vorschläge sowie Anfragen zum Haushalt sind in den anliegenden Listen zusammengestellt bzw. als Anlagen beigefügt und werden hiermit zur Beratung vorgelegt.

 

Produktergebnisse

Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar. Die Darstellung der endgültigen Produkt-Planbeträge erfolgt daher mit der Endausfertigung des Doppelhaushaltsplans 2023/2024.

 

Haushaltsreste

Zum Jahresabschluss 2021 sind für den Fachbereich 66 Haushaltsreste nach derzeitigem Stand in Höhe von 23.291.636,91 € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen worden. Bis Ende 2027 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 13,9 Mio. € abzubauen.

 

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