Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-20174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der Verlängerung des Mietvertrags für das Mietobjekt Schölkestraße 14, EG, 38118 Braunschweig, um 5 Jahre bis zum 30.09.2028 wird zugestimmt. Des Weiteren wird der Ausübung der 2. Option zur Verlängerung des Mietvertrages um weitere 5 Jahre bis 30.09.2033 zugestimmt, sofern diese Verlängerung zu gegebener Zeit notwendig und wirtschaftlich erscheint.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Aufgrund der Gesamtmieten über die Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption handelt es sich bei diesen Anmietungen nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, daher ist der Ausschuss für Planung und Hochbau nach § 76 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig für die Entscheidung zuständig.

 

 

Sachverhalt:

 

Seit dem 01.10.2015 hat die Stadt Braunschweig das o. g. Mietobjekt zur Nutzung als ständige Schulungsräume r FB 51 (Kita-Bereich) angemietet. Die Mietfläche umfasst 323,5 m² und bietet neben 3 Seminarräumen einen Gruppenraum, Eingangsbereich mit Garderobe, Sanitärräume und eine Teeküche. Der Bedarf für die Schulungsräume besteht beim FB 51 fort.

 

Dieses Mietobjekt liegt in Lehndorf mit guter ÖPNV-Anbindung. Der Standort kann mit dem PKW aus anderen Stadtbezirken durch die nahegelegene Tangentenabfahrt gut erreicht werden. Auf dem Hof sowie in der Straße sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden. Die städtische Kindertagesstätte Schölkestraße 1D liegt in unmittelbarer Nähe, sodass von dort aus eine kostengünstige Versorgung der Seminarteilnehmer mit Getränken und ggf. Speisen sichergestellt werden kann.

 

r die Nutzung der o. g. Räumlichkeiten wurde am 24.07.2015 ein Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von 8 Jahren (vom 01.10.2015 bis 30.09.2023) abgeschlossen.

 

Zudem gewährt die Vermieterin der Stadt Braunschweig die Möglichkeit, den Mietvertrag zweimal per Option à 5 Jahre (insgesamt 10 Jahre Optionslaufzeit) zu verlängern. Diese 2 Optionen wurden in der damaligen Anmietungsentscheidung nicht berücksichtigt, so dass nun eine neue Anmietungsentscheidung für die Optionsausübung notwendig ist.

 

Zunächst soll im Rahmen der 1. Option der Mietvertrag um 5 Jahre bis 30.09.2028 verlängert werden.

 

Vorsorglich wird außerdem um Zustimmung zur Ausübung der 2. Option zur Verlängerung des Mietvertrages um weitere 5 Jahre bis 30.09.2033 gebeten, sofern diese Verlängerung zu gegebener Zeit notwendig und wirtschaftlich erscheint.



 

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