Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-20098-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abläufe der Instandsetzungsarbeiten an Jugend- und Spielplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Beantwortung
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08.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN im Rat vom 21.11.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.
Die Beseitigung von Mängeln an Spiel- und Bewegungsangeboten variiert in der Tat. Dies ist vor allem auf die Unterschiedlichkeit der Mängel zurückzuführen. Einige Mängel können durch das städtische Personal unverzüglich bzw. zeitnah beseitigt werden (z.B. Schrauben anziehen, Fallschutzmaterial auffüllen, Austausch mit vorrätigen Ersatzteilen). Andere Beanstandungen erfordern weitergehende Maßnahmen, die zu zeitlichen Verzögerungen der Reparaturen führen, wie z.B. Bestellung von Ersatzteilen, Beauftragung von externen Dienstleistern bei umfangreicheren und/oder wiederkehrenden Maßnahmen. Beispielsweise musste das Trampolin im Prinzenpark aufgrund aufeinanderfolgender Schäden durch Vandalismus (wiederholt aufgeschnittene Sprungmatte) trotz jeweils erfolgter Reparaturen über einen längeren Zeitpunkt immer wieder abgesperrt werden.
Darüber hinaus kam es in der jüngsten Vergangenheit immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen bei der Instandsetzung von Spielgeräten aufgrund von Materiallieferschwierigkeiten jeglicher Art (Holz, Metall, Kunststoff).
Eine Priorisierung bei der Ausführung der Reparaturen erfolgt bei Mängeln bei denen Gefahr im Verzug ist. In diesen Fällen wird der Mangel sofort beseitigt bzw. die Gefahrenstelle abgesperrt.
Zu 2.
Aufgrund eingeschränkter Lagerkapazitäten werden nicht für alle Spielgeräte Ersatzteile vorrätig gehalten, sondern nur auf solche für häufig vorhandene Spielgeräte und/oder universell einsetzbare Ersatzteile begrenzt (z.B. Schaukelsitze, Abdeckkappen, etc.).
Eine Dokumentation von Mängeln erfolgt objektbezogen. Mängel werden dabei im Rahmen der Spielplatzkontrollen sowie bei Bestellungen von Ersatzteilen, Fallschutzmaterialien, Einfassungen etc. erfasst.
Des Weiteren wird im Rahmen der regelmäßigen Spielplatzkontrolle der Fortschritt von Abnutzungserscheinungen, die zukünftig eine Reparatur zur Folge haben könnten, dokumentiert. Aufgrund von Personalvakanzen konnten jedoch in der Vergangenheit die Instandsetzungsarbeiten häufig nicht zeitnah umgesetzt werden.
Zu 3.
Aktuell werden Instandsetzungsparameter nicht erfasst.
