Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-20149-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Eisbahn und Gastronomie auf dem Kohlmarkt gleichermaßen ermöglichen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat; 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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09.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.11.2022 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Die Veranstaltung „Eiszauber“ auf dem Kohlmarkt stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar, für die nach straßenrechtlichen Gesichtspunkten eine Sondernutzungserlaubnis erteilt wurde. Im Rahmen dieser Erlaubnis wurde der Erlaubnisnehmerin aufgegeben, ein Informationsschreiben an die betroffenen Anlieger (Anwohner und Geschäftsinhaber) des Kohlmarktes zu verteilen. Diese Anliegerinformation war unter anderem Ergebnis einer Besprechung im Vorfeld der Erlaubniserteilung, an der der Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V., die Veranstalterin, die Braunschweig Stadtmarketing GmbH sowie Vertreter der Verwaltung teilgenommen haben. Dieses Informationsschreiben dient dazu, die unmittelbar betroffenen Anlieger vor Beginn der Veranstaltung über die Art, den Zeitraum und den Umfang der Veranstaltung und über mögliche mit der Veranstaltung verbundene Beeinträchtigungen zu informieren.
Zu 2.: Der Kohlmarkt ist eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche; dort werden über das gesamte Jahr verschiedene unterschiedliche Sondernutzungen (z. B. Veranstaltungen und Freisitze) häufig auch zeitgleich genehmigt. Diese Situation besteht auch aktuell. Jeder Erlaubnisnehmer ist für seine eigene Nutzung verantwortlich; dies gilt auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Es findet daher keine - die einzelnen Nutzungen bündelnde - Veranstaltung „Weihnachtszentrum Kohlmarkt“ statt.
Das straßenrechtliche Genehmigungsverfahren zielt nicht auf die Bündelung und Förderung wirtschaftlicher Interessen ab.
Wenngleich die freie Sicht auf einzelne gastronomische Betriebe und/oder Ladengeschäfte während der Veranstaltung „Eiszauber“ nicht aus allen Richtungen uneingeschränkt gegeben ist, so ist deren fußläufige Erreichbarkeit weiterhin gewährleistet. Ein solcher Anspruch ist auch nicht aus einer Sondernutzung, die für die Außengastronomie erteilt wurde, herleitbar.
Zu 3.: Da es wie oben dargelegt derzeit keine Veranstaltung „Weihnachtszentrum Kohlmarkt“ gibt, haben weder Gastronomen noch mögliche andere interessierte Kohlmarktanlieger die Möglichkeit, sich zu beteiligen.
