Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19222-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Diskussionen über den Themenkomplex Anpassung der Parkgebühren/-entgelte und Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens zeigen, dass weitere Informationen für eine fundierte Diskussion erforderlich sind. Daher hat die Verwaltung im Folgenden weitere Informationen zu den Themen Parken und Alternativen zur Nutzung des eigenen PKW zusammengestellt.

 

Radverkehr:

Eine gute Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem Fahrrad als auch eine komfortable Nutzung des Fahrrads im Zentrum ist erklärtes Ziel der Radverkehrsförderung in Braunschweig. Der im Juli 2020 beschlossene Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ untermauert diese Zielstellung. Der Katalog sieht eine Umsetzung des Portfolios an Maßnahmen bis 2030 vor. Erste Umsetzungen werden bereits im Stadtbild sichtbar. Insbesondere für den Bereich der Innenstadt sei an dieser Stelle auf die folgenden Maßnahmen verwiesen.

 

Aktuell erfolgt die Planung der ersten Veloroute, die vom Schöppenstedter Turm direkt in die Innenstadt bis zum Schloss führen soll. Weitere Velorouten sollen folgen und zwar auf Basis eines Veloroutennetzes, das im Rahmen des MEP erstellt wird. Die zugrundeliegende Definition von Velorouten sieht vor, dass diese grundsätzlich bis in die Innenstadt herangeführt werden sollen.

 

Der Ziele- und Maßnahmenkatalog sieht darüber hinaus auch einen Lückenschluss entlang des Wallrings für den Radverkehr vor. Auch darüber kann ein weiterer Anreiz für die Bürger*innen geschaffen werden, Ziele im Bereich der Innenstadt mit dem Fahrrad zu erreichen und die Verknüpfung mehrerer Ziele komfortabel miteinander verbinden zu können. Erste Maßnahmen, wie z.B. die Querung im Bereich Celler Straße und am Wendentorwall befinden sich bereits in der Planung.

 

Im Kontext des fließenden Radverkehrs ist auch auf die für 2023 bevorstehende Anwendung des beschlossenen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen sowie die Analyse zu bestehenden Hindernissen im Radverkehrsnetz zu verweisen. Beide Maßnahmen kommen einer Förderung des Radverkehrs zugute. Hinsichtlich des ruhenden Radverkehrs erfolgt eine kontinuierliche Realisierung weiterer bedarfsgerechter Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet. Besondere Berücksichtigung sollen dabei Haltestellen und städtische Einrichtungen erfahren. Außerdem werden in Abstellmöglichkeiten für Lastenräder und Fahrräder mit Anhängern mitgedacht sowie witterungsgeschützte Varianten. Auf diesem Wege können zusätzlich die Anreizstrukturen zugunsten der Fahrradnutzung gestärkt werden.

 

Der Umsetzungsfortschritt aller Maßnahmen ist dem halbjährlichen Kompaktbericht Radverkehr zu entnehmen, der jeweils für die Stichtage 31.03. und 30.09. erstellt wird

 

ÖPNV:

Die Innenstadt ist hervorragend aus allen Stadtteilen mit den ÖPNV erreichbar. Braunschweigerinnen und Braunschweiger sind damit nicht zwingend auf das Auto angewiesen.

 

Das ÖPNV-Angebot der Stadt Braunschweig wird kontinuierlich verbessert, dazu gehört u. a die eingeführte Taktverdichtung mit dem 15-Minuten-Grundtakt für alle Hauptlinien von Bus und Bahn sowie eine nachfrageorientierte Angebotsausweitung von der BSVG. Auch die Leistungsfähigkeit des ÖPNV in Braunschweig wird zukünftig weiter gesteigert. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet der geplante Stadtbahnausbau. Mit der geplanten Erweiterung mehrere Stadtbahnlinien werden zusätzliche Stadtteile an das Stadtbahnnetz angebunden und die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem ÖPNV zusätzlich verbessert.

 

Das zukünftige 49 €-Ticket ist neben den bereits bestehenden attraktiven Preisangeboten im Nahverkehr ein nstiges Instrument, um in die Innenstadt oder zum Arbeitsplatz zu gelangen. Vergünstigte Abonnements stehen zudem mit der Plus-, 9 Uhr-, U21- oder Senioren-Monatskarte zur Verfügung. Zudem bietet der Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) Unternehmen (ab 20 Beschäftigten), die ihren Sitz in dem Tarifgebiet des VRB haben, das rabattierte Job-Abo für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.

 

Motorisierter Individualverkehr: Tiefgaragen und Parkhäuser:

In einem zentralen Netz von Tiefgaragen und Parkhäusern, kann unmittelbar in der Innenstadt geparkt werden. Dabei sind die Parkhäuser und Tiefgargagen innerhalb der Innenstadt so verteilt, dass eine gute Erreichbarkeit aus allen Anfahrtsrichtungen gegeben ist und das gewünschte Innenstadtziel schnell zu Fuß erreichbar ist. Zudem besteht ein Parkleitsystem, welches in der Zufahrt zum Cityring die vorhandenen Kapazitäten der Parkhäuser und Tiefgaragen anzeigt. Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt eine Übersicht mit der Anzahl der Stellplätze und Öffnungszeiten der Parkhäuser und Tiefgaragen in der Innenstadt von Braunschweig.

 

Abb. 1:  Anzahl der Stellplätze und Öffnungszeiten der Parkhäuser und Tiefgaragen in der Innenstadt von Braunschweig (aus: MEP-Analysebericht 2022)

Anhand der nachfolgenden Abb. 2 ist ersichtlich, das insgesamt noch genügend Kapazitäten in den Parkhäusern und Tiefgaragen in der Innenstadt von Braunschweig vorhanden sind. An Werktagen von Montag bis Freitag liegt die durchschnittliche Auslastung bei unter 70 % und auch am Samstagnachmittag nur bei rd. 80 %.

 

Abb. 2: Durchschnittliche Gesamtauslastung der Parkhäuser und Tiefgaragen in Braunschweig 03/2019 (aus: MEP-Analysebericht 2022)

Aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten und Auslastungen der Parkhäuser und Tiefgaragen können online unter https://www.braunschweig.de/plan/index.php#parken eingesehen werden.

 

Dauerparkplätze in städtischen Tiefgaragen:

In allen städtischen Tiefgaragen gibt es die Möglichkeit Dauerparkplätze anzumieten. Hierbei gibt es keine Wartelisten. In den Tiefgaragen Magni und Packhof besteht die Möglichkeit persönlich nach freien Dauerparkplätzen zu fragen, die Nachbesetzung freier Dauerparkplätze erfolgt dann just-in-time. In der Tiefgarage Eiermarkt ist online einsehbar, ob Dauerparkplätze frei sind und dort kann direkt ein Parkplatz gebucht werden (Stand 18.11.2022 waren aktuell keine Dauerparkplätze verfügbar).

 

Die Wartezeit in der Tiefgarage Magni ist nach Aussage des Betreibers hoch, weil gerade in der Tiefgarage Magni die Fluktuation sehr gering ist. Die Wartezeit in der Tiefgarage Packhof betrug vor der anstehenden Sanierung ca. 2 Monate. Im Rahmen der Sanierung werden aktuell keine neuen Dauerparkplatzmietverträge abgeschlossen. Für die Tiefgarage Eiermarkt liegen keine Informationen über Wartezeiten vor.

 

Zu nicht städtischen Parkhäusern liegen derzeit keine Daten vor.

 

Um das Angebot für Pendlerinnen und Pendler zur Nutzung der Parkhäuser und Tiefgaragen attraktiver zu gestalten, wird u. a. das Ziel verfolgt, die Anzahl der Dauerparkplätze auszuweiten. Auch die Verlängerung der Öffnungszeiten wird derzeit geprüft. Genauere Details zur Umsetzung (z. B. Herstellung der Sicherheit in den Abendstunden) und finanzielle Auswirkungen stehen in der Diskussion. Gespräche zur Umsetzung der genannten Punkte in den städtischen Tiefgaragen sind bereits für dieses Jahr terminiert und sollen daran anschließend zügig weiterverfolgt werden.

 

Gespräche mit den Betreibern der Parkhäuser, die nicht im städtischen Eigentum liegen, sind in Planung. Direkte Einflussmöglichkeiten auf deren Geschäftstätigkeiten bestehen aber nicht.

Park-and-Ride-Anlagen:

r Besucherinnen und Besucher der Innenstadt, die nicht aus Braunschweig kommen und nicht direkt an einem Bus- oder Bahnhaltepunkt leben, der sie nach Braunschweig führt, besteht die Möglichkeit einen städtischen P+R-Platz zu nutzen. Alle P+R Plätze, mit aktuell insgesamt rund 650 Stellplätzen, sind an das städtische Bus- und Stadtbahnnetz angebunden und bieten eine kostengünstigere Alternative zum Parken in der Innenstadt.

 

Weitere Informationen zu Lage und ÖPNV-Anbindung der P+R-Plätze können auf der städtischen Interseite unter https://www.braunschweig.de/plan/index.php#pnr eingesehen werden.

 

Um das Angebot auch für die zukünftige Nachfrage zu optimieren, befindet sich ein gesamtstädtisches P+R-Konzept in Bearbeitung. Erste Analysen des Bestandes ergab, dass die Nutzung der P+R-Plätze durch Pendelnde so gut wie nicht vorhanden ist, so dass bestehenden P+R-Plätze über freie Kapazitäten verfügen. Um das P+R-Angebot in Braunschweig zu verbessern, erfolgt im Rahmen des Konzepts eine auf die Pendlerströme basierenden Angebotsplanung. Auf dieser Grundlage werden die bestehenden Standorte überprüft sowie der Bedarf für neue Standorte ermittelt.

 

Mit dem Bau des P+R-Platzes an der Haltestelle Salzdahlumer Weg in Stöckheim wird aus Süden kommend derzeit ein attraktives Angebot zur Nutzung von P+R mit direkten Anbindung mit der Stadtbahn in die Innenstadt geschaffen.

 

Bewohnerparken und Mitarbeiterparken:

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt eine Reservierung öffentlichen Parkraums nur für Bewohner und schwerbehinderte Menschen sowie für Taxen und Carsharing-Fahrzeuge zu. Bevorrechtigungen zum Mitarbeiterparken sind in der StVO nicht vorgesehen.

 

Die Nutzung eines Bewohnerparkplatzes setzt voraus, dass ein entsprechender Bewohnerparkausweis ausgestellt wird. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) hat Anspruch auf Erteilung eines solchen Ausweises, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Somit wäre die Erteilung eines Bewohnerparkausweises, als Legitimationsgrundlage zum Parken auf ausgewiesen Stellflächen, für Mitarbeitende der ansässigen Geschäfte unzulässig.

 

Die Möglichkeit, Bewohnerparkausweise in den Bereichen, in denen nunmehr die Gebührenpflicht innerhalb der Okerumflut ausgeweitet wird, zu beantragen, gibt es bereits.

Informationen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises und dem Antragsprozedere sind unter folgendem Link dargestellt: https://www.braunschweig.de/vv/produkte/II/32/32_4/32_41/bewohnerparkausweis_antrag.php.

 

Fazit

Die Erreichbarkeit der Innenstadt ist auch mit Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens weiter uneingeschränkt gewährleistet. Neben den zahlreichen Möglichkeiten auf alternative Verkehrsmittel, wie den SPNV, den ÖPNV, das Fahrrad oder auf eine Wegekette aus verschiedenen Verkehrsmitteln umzusteigen, gibt es für Pendlerinnen und Pendler, welche weiterhin den Pkw nutzen wollen, die Möglichkeit in einem der zehn Parkhäuser und Tiefgaragen direkt in der Innenstadt zu parken oder die kostenlosen P+R-Plätze im Stadtgebiet Braunschweigs zu nutzen. Gespräche zur Steigerung des Angebots an Dauerparkplätzen in den Parkhäusern werden derzeit geführt.  

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