Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 22-19222-02
Grunddaten
- Betreff:
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Neufassung der Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO)Änderungsantrag zur Vorlage 22-19222
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt / FDP-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.12.2022
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Beschlussvorschlag
1. Die Umsetzung des Beschlusses 22-19665 („Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut (Zone I)“) erfolgt erst ab dem 01.01.2024. Bis dahin bleibt der Status Quo erhalten, um Umstellungs- und Umgewöhnungsprozessen die notwendige Zeit einzuräumen.
2. Die betroffenen Anlieger (Anwohner, ansässige Unternehmen, etc.) der erweiterten Parkzone I werden zeitnah seitens der Verwaltung über den Grundsatzbeschluss, die unten stehenden ergänzenden Beschlüsse und den zeitlichen Ablauf informiert.
3. Die Umwandlung von privaten Flächen in neuen Parkraum wird im Jahr 2023 aktiv seitens der Verwaltung unterstützt. Zu allen Anfragen diesbezüglich (und deren Genehmigungsstatus) wird dem Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben quartalsweise berichtet.
4. Im Jahr 2023 wird eine neue Parkgebührenordnung erarbeitet, die folgende Punkte berücksichtig und dem Rat zur Beschlussfassung Ende 2023 vorgelegt werden soll:
a) Die Parkzone I wird aufgeteilt in eine Parkzone I-a (bisherige Gebührenzone) und Zone I-b (neue Gebührenzone).
b) Für die Parkzone I-b wird die maximale Parkdauer auf bis zu 24h erhöht (analog der Systematik in der Parkzone II).
c) Für die Parkzone I-b wird die Möglichkeit des Erwerbs von Wochen- und Monatstickets erarbeitet. Die Preise dafür sollen sich an den Preisen der Dauerparkplätze in den Parkhäusern orientieren.
d) Die Kostenbefreiung für PKW mit batterieelektrischem Antrieb (BEVs) wird für weitere fünf Jahre für die gesamte Parkzone I verlängert.
e) Für alle Parkzonen wird ein Konzept für die Attraktivierung des sog. „Handyparkens“ (digitales Parken) erarbeitet und mit der neuen Satzung vorgeschlagen. Ziel ist eine Rabattierung dieser Buchungssystems, um die Digitalisierung voranzutreiben und das anachronistische Handling von Kleingeld seitens der Stadt dauerhaft zu reduzieren und damit Kosten einsparen zu können.
5. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, wo es in angrenzenden Straßen außerhalb des Okerumflutgrabens Möglichkeiten gibt, die Zahl der Anwohnerparkplätze deutlich zu erhöhen, um den Parkdruck in diesen Bereichen zu reduzieren.
6. Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich zusätzliche geeignete Flächen für Park & Ride (Umstieg vom Pkw auf den ÖPNV) zu identifizieren und als solche auszuweisen, vor allem im Westen und im Osten der Stadt.
