Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20396
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppelhaushalt 2023 / 2024 und Investitionsprogramm 2022 bis 2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Entscheidung
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18.01.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Über die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte (Anlagen 1.0 bis 1.2) und die Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 bis 2.3) wird abgestimmt wie in den Anlagen vermerkt. Die Anlagen samt Einzelabstimmungsergebnissen sind Bestandteile des Beschlusses.
2. Dem Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2023 / 2024 und dem Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2027 wird unter Berücksichtigung der Einzelabstimmungsergebnisse zu den Anträgen der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte Anlagen 1.0 bis 1.2) und zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 bis 2.3) zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Anlagen 1 (1.0-1.2) sind die den Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Soziales und Gesundheit und des Sozialreferates betreffenden finanzunwirksame Anträge (1.0), die Anträge zum Ergebnishaushaushalt 2023 / 2024 (1.1) sowie zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 2025-2027 (1.2) der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte aufgelistet. Die Anlagen 2.1 bis 2.3 beinhalten die Ansatzveränderungen der Verwaltung (2.1 und 2.2 Ergebnishaushalt 2023 / 2024 samt Kennzahländerungen, 2.3 Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 2022-2027).
Die Anlage 3 beinhaltet die Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Soziales und Gesundheit – aus dem Doppelhaushaltsplan-Entwurf 2023 / 2024.
Hinweise:
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar. Die Darstellung der endgültigen Produkt-Planbeträge erfolgt daher mit der Endausfertigung des Doppelhaushaltsplans 2023 / 2024.
Zum Jahresabschluss 2021 sind für den Fachbereich Soziales und Gesundheit Haushaltsreste von 223.950,18 € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen worden - davon das Investitionsmanagement betreffend 40.882,28 € -. Bis Ende 2027 ist geplant, diese Haushaltsreste für den Fachbereich Soziales und Gesundheit bis auf einen Stand von 0 € abzubauen. Für das Sozialreferat sind 8.500 € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen worden davon das Investitionsmanagement betreffend 0 € -.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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531 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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770,4 kB
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(wie Dokument)
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235,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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863,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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169,1 kB
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7
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(wie Dokument)
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167,2 kB
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