Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-20242
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenportal: Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit im Rüninger Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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19.01.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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26.01.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde die unten aufgeführte Idee eingebracht (https://www.mitreden.braunschweig.de/dialoge/ideenplattform/einhaltung-der-hoechstgeschwindigkeit-im-rueninger-weg:
„Da eine 30 Zone laut Aussage der Stadt nicht möglich ist im Rüninger Weg da keine erhöhte Gefahrenstufe besteht die wichtiger ist als der fließende Verkehr. (so eine Beurteilung der Polizei) ist mein Aufruf in dieser Idee, dass die Geschwindigkeit von 50 km/h im Rüninger Weg eingehalten wird. Damit die Vorteile die ich im letzten Aufruf genannt habe zumindest in geringem Maße erreicht werden können.
Danke für die Unterstützung.
Vorschlag ist ein mobiler oder permanenter Blitzer und eine Geschwindigkeitsmesstafel.“
Dieses Anliegen hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.
Verfahren zur Ideenplattform:
Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS 17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:
„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte – nach einem positiven Votum des Fachausschusses – eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist.
Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“
Der Rüninger Weg ist eine Straße von überbezirklicher Bedeutung. Der zuständige Fachausschuss für diese Idee ist der Ausschuss Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben.
Prüfung und Bewertung:
Nach den Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden sind neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei gemäß § 44 Abs.1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch die Straßenverkehrsbehörden für die Verkehrsüberwachung zuständig.
Da eine lückenlose Verkehrsüberwachung nicht möglich ist, sind nach dieser Richtlinie Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden. Überwachungsmaßnahmen sind dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallbrennpunkte) oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden (Gefahrenpunkte). Letzteres sind beispielsweise sensible Einrichtungen im Sinne der StVO (Kitas, Schulen, Seniorenheime, etc.). Zudem dürfen Überwachungsmaßnahmen nur in Abstimmung mit der Polizei erfolgen.
Daher hat die Verwaltung die Polizei um eine aktuelle Einschätzung zur Unfalllage für den Rüninger Weg gebeten.
Die Polizei hat hierzu mitgeteilt, dass in Höhe der Einmündung Rüninger Weg/Siekgraben eine Unfallhäufungsstelle besteht, bei der jedoch die Geschwindigkeit nicht ursächlich ist. Im weiteren Verlauf ist der Rüninger Weg von der Verkehrsunfalllage her unauffällig.
Weiterhin lagen der Verwaltung Bürgerbeschwerden zu Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Bereich vor. Daher wurde in der Zeit vom 08.02.2022 bis 15.02.2022 in Höhe der Einmündung Rüninger Weg/Sperberweg ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes erhoben.
Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 31.731 Fahrzeuge vom Gerät erfasst. Die Verkehrsmengen waren in beiden Fahrtrichtungen annähernd gleich hoch. In Fahrtrichtung Berkenbuschbrücke hielten sich 95 % der erfassten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; in Fahrtrichtung Siekgraben fuhren 88 % vorschriftsmäßig. Die festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen lagen für beide Fahrtrichtungen meist bei bis zu 10 km/h. Daher bewertet die Verwaltung die Messergebnisse insgesamt als unproblematisch.
Eine Konzentration von Überwachungsmaßnahmen mit mobilen oder stationären Messanlagen im Tempo 50-Bereich des Rüninger Wegs ist daher aktuell nicht notwendig.
Einen temporären Einsatz einer Geschwindigkeitsmesstafel hat die Verwaltung dort eingeplant, die Installation wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 erfolgen.
Turnusmäßige mobile Geschwindigkeitskontrollen mit den Messfahrzeugen und mitunter auch mit der Semistation (sog. „Blitzanhänger“) erfolgen bereits durch die Verwaltung im Siekgraben und im Rüninger Weg jeweils im Tempo 30-Bereich wegen der dortigen sensiblen Einrichtungen. Die Kontrollen im Rüninger Weg konnten zuletzt wegen der Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden. Die Verwaltung wird die Kontrollen an beiden Standorten auch künftig fortsetzen und die Überwachungsrhythmen in Abhängigkeit von den jeweiligen Messergebnissen anpassen.
Erläuterung zur Drucksachenart „Mitteilung“
Die Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Verwaltung erfolgt auf der Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und im Rahmen des vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossenen kommunalen Geschwindigkeitsüberwachungskonzeptes.
Da es sich bei der Ausführung der StVO um eine Aufgabe nach § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NKomVG handelt (sog. übertragener Wirkungskreis) ist hier kein politischer Beschluss möglich. Aus diesem Grund wird das Ergebnis als Mitteilung vorgelegt.
