Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-20199-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiflächen-Photovoltaik für Energiesicherheit und Klimaschutz beschleunigen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 0100 Steuerungsdienst; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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20.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD - Fraktion vom 07.12.2022 (Drs. 22-20199) wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Eine detaillierte Beschreibung der aktuellen und der zukünftig angenommenen Energieversorgung Braunschweigs ist im aktuellen Klimaschutzkonzept dargestellt und kann dort eingesehen werden. https://www.braunschweig.de/leben/umwelt_naturschutz/klima/klimaschutzkonzept-2.0/klimaschutzkonzept.php .
Die Versorgungssituation mit Strom und Wärme in Braunschweig kann aus Sicht der Verwaltung mittel- und langfristig sichergestellt werden. Dies bestätigen Gespräche mit Energieversorgern genauso wie mit externen Energieberatern.
Der Bundestag hat am 01.12.2022 ein „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ beschlossenen. Gemäß Änderung des § 35 BauGB können bei Inkrafttreten ab dem 01.01.2023 Freiflächen-Photovoltaik (FF-PV) auch ohne Bauleitplanung genehmigt werden – allerdings nur auf Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b AEG mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern im Außenbereich, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Versorgungssituation Strom
In Braunschweig werden fast 55 % des Strombedarfs lokal erzeugt, etwa 45 % des Strombedarfs werden aus dem Bundesmix importiert. Der größte Anteil der lokalen Erzeugung entfällt dabei auf die Heizkraftwerke von BS|ENERGY (Erzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung) und basiert daher auf Kohle und Erdgas. Feste Biomasse wird nach erfolgter Umstellung des HKW-Mitte (Kohleausstieg) eine zunehmend gewichtigere Rolle spielen.
Auf Grund der aktuellen Gasmangellage und auch zukünftig entsprechend hohen zu erwartenden Gaspreisen, steht die Erzeugung von Strom (und Wärme) aus Erdgas auch ökonomisch zunehmend unter Druck. Aus Klimaschutzsicht ist es deshalb notwendig und sinnvoll, die Stromversorgung in Braunschweig in hohem Tempo auf erneuerbare Energien umzustellen. So kann den Anforderungen der Marktsituation und des Klimaschutzes, bei gleichzeitiger Erhöhung der Versorgungssicherheit, entsprochen werden.
Obwohl die Stadt Braunschweig durch eigene Maßnahmen wie ein eigenes Förderprogramm oder die Gründung einer Energiegenossenschaft zur Projektierung von PV-Anlagen bereits wichtige Impulse gesetzt hat, sollten weitere Potentiale der regenerativen Energiegewinnung genutzt und forciert werden.
Die Ausweisung von Flächen für FF-PV und die Stärkung des Handwerks zur Beschleunigung des PV-Ausbaus auf Gebäuden sind daher von essenzieller Bedeutung für eine mittel- und langfristig stabile und preiswerte Versorgung mit Strom. Im IKSK 2.0 nimmt dieser Aspekt daher einen zentralen Platz ein.
Versorgungssituation Wärme
Aktuell werden ca. 60 % des Braunschweiger Wärmebedarfs auf Basis von Erdgas und Heizöl erzeugt. Die Fernwärme hat einen Anteil von 28 %, der sich wiederum zu 60 % aus Erdgas und zu etwa 40 % aus Steinkohle zusammensetzt. Einen Anteil von etwa 8 % haben elektrische Wärmeerzeuger aus der Industrie. Zukünftig wird durch den Ersatz des Steinkohleanteils im HKW-Mitte der Anteil fester Biomasse an der Wärmeversorgung steigen.
Zur Erreichung der Braunschweiger Klimaziele und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ist jedoch auch eine schnelle Abkehr von fossilen Brennstoffen im Wärmesektor notwendig. Dies kann nur durch einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien und eine zunehmende Fokussierung auf strombasierte Wärmeerzeugung durch Wärmepumpen erreicht werden.
Generell nimmt die Wärmeerzeugung bei der Notwendigkeit lokal erzeugter erneuerbarer Energien eine besondere Rolle ein. In zukünftigen Wärmeversorgungskonzepten stellt die direkte Stromnutzung zur Wärmeerzeugung mittels Wärmepumpen, durch den Wegfall von Kosten, wie beispielsweise der Netzentgelte, einen großen finanziellen Vorteil dar. Bei der klimafreundlichen Transformation des Wärmeversorgungssystems spielt die lokale erneuerbare Stromerzeugung daher eine besondere Rolle und wird als Teil der kommunalen Wärmeplanung für Braunschweig mitbetrachtet.
Zu 2:
FF-PV-Anlagen bedürfen außerhalb der privilegierten Autobahn- und Eisenbahn-Korridore auch künftig Bauleitplanungsrecht. Die Planungshoheit für das städtische Gebiet obliegt der Stadt Braunschweig. Dadurch ergeben sich Möglichkeiten zur Ausweisung von Gebieten zur erneuerbaren Stromerzeugung. Hierbei sind vielfältige Belange besonders von Städtebau und Umwelt zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund ist eine enge Zusammenarbeit der Fachbereiche Stadtplanung und Geoinformation sowie Umwelt von besonderer Bedeutung. Hierzu findet bereits ein Prozess zur Erarbeitung einer Ausbaustrategie statt. Ziel dieses Prozesses ist die Vorlage eines Standortkonzeptes, in welchem Standorte im Stadtgebiet aufgezeigt werden, die in besonderer Weise für eine FF-PV-Anlage geeignet sind oder davon freigehalten werden sollen. Dieser Prozess befindet sich aktuell in der Aufbauphase; erste Ergebnisse werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 vorliegen.
Zu 3:
Das gesamtstädtische Konzept für die Steuerung von FF-PV wird durch den Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation erstellt und mit dem Fachbereich Umwelt, der Liegenschaftsverwaltung, der Bauordnung, der Unteren Denkmalschutzbehörde und ggf. weiteren fachlich betroffenen Einheiten kontinuierlich abgestimmt.
