Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-20198-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zahl der Elektrofahrzeuge in 2030 - was gilt denn nun?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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20.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.12.2022 (Drs. 22-20198) im Rat der Stadt Braunschweig wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Beide Berechnungen haben unterschiedliche Zielsetzungen und stellen keinen Widerspruch dar, sondern erfordern größtmögliche Anstrengungen.
Die im Rahmen des IKSK 2.0 genannten Zahlen wurden auf Basis eines Szenarios erstellt, welches das Ziel einer schnellstmöglichen Treibhausgasneutralität, möglichst bis 2030, vorgibt und keine betriebswirtschaftlichen Annahmen trifft.
Wie hoch die Zulassungen im Jahr 2030 tatsächlich sein werden, kann nach heutigem Stand nicht abschließend vorhergesagt werden. Offensive Werbung der Automobilbauer, Kaufanreize für Elektrofahrzeugen sowie Preisdeckel für fossile Brennstoffe haben massiven Einfluss auf die Kaufentscheidungen. Sowohl für das IKSK 2.0 als auch für die Ladesäulenkonzession wird es entscheidend sein, die laufende Entwicklung zu beobachten und ggf. nachzusteuern. Beide Konzepte lassen entsprechende Einflussmöglichkeiten zu.
Zu 2:
Die tatsächliche Anzahl an öffentlichen Ladepunkten, hängt nicht nur von der Anzahl der
zugelassenen Elektrofahrzeuge, sondern auch von den durchschnittlichen elektrischen
Jahresfahrleistungen, dem durchschnittlichen Verbrauch, der effektiven Ladedauer, der
durchschnittlichen Ladeleistung der Ladepunkte und vom Anteil der im öffentlichen Raum
durchgeführten Ladevorgänge ab. Hierzu gibt es in der Fachwelt unterschiedliche
Annahmen, sodass in der Tat nur die laufende Beobachtung Gewissheit bringen kann.
Im Rahmen der Konzessionsvergabe wurde für Braunschweig errechnet, dass 16 % aller Ladevorgänge im öffentlichen Raum stattfinden werden. Hierbei handelt es sich um einen über dem Bundesdurchschnitt liegenden Wert, wonach 10 % aller Ladevorgänge im öffentlichen Raum stattfinden. Die Erhöhung in Braunschweig wird insbesondere mit einer höheren Anzahl Wohnungen je Wohngebäude, einem höheren Verhältnis von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je Anwohner*in sowie deutlich überdurchschnittlichen Einzelhandelsindizes begründet.
Vertraglich vereinbart wurde im Rahmen der Konzessionsvergabe die Errichtung von 200 Ladepunkten bis Ende 2024 und weiteren 200 Ladepunkten bis Ende 2026, mit der Option, ca. 100 weitere Ladepunkte bis Ende 2028 bei entsprechendem Bedarf zu errichten, sofern sich ein schnellerer Markthochlauf ergeben sollte.
Sollten anstelle von 46.000 nun 80.000 Elektrofahrzeuge in Braunschweig im Jahr 2030 gemeldet sein, dann würden unter gleichen Annahmen alle geplanten und optional geplanten Ladepunkte sowie zuzüglich etwa 400 Ladepunkte benötigt.
Zu 3:
Sollten an Stelle der 80.000 nur 46.000 Elektrofahrzeuge unterwegs sein, dann läge die realisierbare Emissionsminderung bei ca. 78.000 Tonnen (Treibhausgas-Äquivalente pro Jahr), d. h. es würden unter den Annahmen des IKSK 2.0 rund 20.000 tTHGäq/a weniger vermieden.
Da die aktuelle Entwicklung auch vor dem Hintergrund national und international Zielsetzungen im Klimaschutz sowie den aktuellen Krisen zu bewerten ist, ist der vom Ziel her gedachte Fokus, im Sinne eines Szenarios, aus Sicht der Verwaltung, sachgerecht.
Eine zeitliche Streckung der Klimaziele ist angesichts des nur noch verbleibenden lokalen THG-Budgets, um das 1,5°C-Ziel entsprechend zu unterstützen, kontraproduktiv.
