Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20275
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe der Einbahnstraße Schöppenstedter Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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24.01.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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26.01.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Schöppenstedter Straße (Parkhaus Wilhelmstraße, ÖPNV) um eine Straße, die eine über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehende Funktion besitzt, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.
Anlass
Der Vorschlag, die Schöppenstedter Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen, ist über die Ideenplattform www.mitreden.braunschweig.de eingegangen.
Bestand
Die Schöppenstedter Straße ist im Abschnitt zwischen Fallersleber Straße und der nördlichen Einmündung Mauernstraße für alle Verkehrsteilnehmenden in beiden Fahrtrichtungen freigegeben. Der restliche Verlauf der Schöppenstedter Straße ist bis zum Steinweg als Einbahnstraße ausgewiesen. Über die Schöppenstedter Straße ist das Parkhaus Wilhelmstraße teilweise erschlossen. Einige Buslinien des ÖPNV haben im Umfeld des Parkhauses Wilhelmstraße eingeplante Standzeiten und setzen über die Schöppenstedter Straße wieder in den regulären Fahrbetrieb ein. Im Aufstellbereich vor der Lichtsignalanlage zum Steinweg besteht eine Rechtsabbiegespur und eine überbreite Linksabbiegespur mit zwei Linksabbiegepfeilen, die es ermöglicht, dass sich zwei Pkw nebeneinanderstellen können.
Planung
Nach Beendigung der aktuellen Baustellensituation in der Schöppenstedter Straße soll die Markierung im Aufstellbereich vor der Lichtsignalanlage zum Steinweg in veränderter Form erfolgen.
Zunächst (Anlage LP Stufe 1-1 bis 1-3) wird bis zum südlichen Einmündungsbereich der Mauernstraße ein Radfahrstreifen in Gegenrichtung der Einbahnstraße markiert. Die verbleibende Straßenbreite wird als überbreite Spur für das Links- und das Rechtsabbiegen markiert. Sie ermöglicht es, dass sich zwei Pkw nebeneinanderstellen können.
Im weiteren Verlauf der Schöppenstedter Straße erfolgt der Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung im Mischverkehr. Fahrradpiktogramme mit Pfeilen auf der Fahrbahn weisen (zuzüglich zur Beschilderung) Verkehrsteilnehmende auf den Radverkehr in Gegenrichtung hin.
Ausblick
Auf dieser Grundlage und nach Beendigung der den Verkehr derzeit einschränkenden Baumaßnahme sollen Verkehrszählungen erfolgen, die insbesondere an der Einmündung der Schöppenstedter Straße in den Steinweg als Beurteilungsgrundlage dienen werden, ob hier evtl. zusätzlich im Aufstellbereich vor der Lichtsignalanlage zum Steinweg ein Vorbeifahrstreifen und ein ausgeweiteter Aufstellstreifen für den Radverkehr möglich wären. Pkw würden sich dann nicht mehr nebeneinander aufstellen können. Eine Beschlussfassung zu dieser Maßnahme ist mit dieser Drucksache nicht verbunden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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20,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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21,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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20,4 MB
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