Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19705

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Vorhaben wurde den Bürgern der an das betreffende Areal angrenzenden Ortsteile eher zufällig durch einen Zeitungsbericht wenige Tage vor der das Thema behandelnden Bezirksratssitzung bekannt gemacht. Diese Information war aber bereits ausreichend, um auf der Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 212 am 08.09.2022 eine Beteiligung interessierter Bürger auszulösen, die es so in der Geschichte des Bezirksrats (Zitat während der Sitzung) noch nicht gegeben hat. Selbst die Bezirksratsmitglieder wurden meiner Kenntnis nach erst einen Tag vor der Veröffentlichung in der BZ über die Vorlage informiert. Eine Meinungsbildung konnte in der Kürze der Zeit bis zur Bezirksratssitzung so nicht erfolgen.

Die im Nachgang einer Vorstellung der vorliegenden Planung durch einen Vertreter der Stadt stattfindende Bürgerfragestunde war geprägt von Kritik an dem Vorhaben hinsichtlich u.a. der Aspekte Umweltschutz, Verkehrsbelastung und zusätzlicher Belastung der heute schon kritischen Infrastruktur, allesamt zum Nachteil insbesondere der durch die letzten Baugebiete ‚Roselies und ‚Heinrich-der-Löwe betroffenen Ortsteile. Durch den in der Beschlussvorlage enthaltenen Umlegungsplan bzgl. bereits in RA17 und RA20 begrünter Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft vorhandener Bebauung zugunsten des neuen Baugebiets wächst zudem die Sorge, dass hier ein Baugebiet auf Kosten der Natur und der heutigen Bewohner aus RA17 und RA20 umgesetzt werden soll.

r eine qualifizierte Mitbestimmung meinerseits sind die Eigentumsverhältnisse entscheidend.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

  1. Wem gehören welche Flächen im geplanten RA 29?
  2. An wen sind diese Flächen derzeit verpachtet und wann laufen die Pachtverträge aus?
  3. Wie hoch ist der aktuelle Bodenpreis im RA 29 für den Erwerb durch die Stadt Braunschweig und welchen Preis müsste sie nach der Änderung des Flächennutzungsplanes "Rautheim-Möncheberg" und Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift an die Eigentümer zahlen?

Gez.

rgen Reuter

 

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