Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18953-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu 1.)

Die Umsetzung zur Sicherung des Bahnübergangs obliegt der Deutschen Bahn AG (DB AG). Diese teilt der Verwaltung mit, dass das fehlende Planrecht vom Eisenbahn-Bundesamt erst in Kraft treten muss. Die DB AG geht davon aus, dass sie Anfang 2023 das Planrecht bekommen und im Nachgang die weiteren Maßnahmen beauftragen kann. Laut der DB AG ist mit einer Umsetzung im Spätsommer/Herbst 2023 zu rechnen.
 

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