Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-20287

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In ihrer Antwort 22-19758-01 teilt die Verwaltung mit, dass die StVO eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht zulasse. So müsse beispielsweise aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs

erheblich übersteige.

Anwohner teilen demgegenüber mit: "In unserer Straße ist eine Schulbus-Haltestelle und eine Tagesmutter. Die Straße gehört also zum regulären Schulweg für Grundschüler, die bspw. die Straße queren müssen. Durch parkende Autos und die schmale Strasse ist die Gefahrenquelle offensichtlich, besonders im Winter in der frühen Dunkelheit. Darüber hinaus wurden in letzter Zeit Außenspiegel beschädigt, weil die Fahrer:innen eben nicht die Fahrgeschwindigkeit angepasst haben."

 

Wir fragen:

 

  1. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, ihre Entscheidung nochmals zu überdenken?

 

 

Gez.

 

Gerhard Masurek  

B90/Grüne 
 

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