Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-20302

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


In ihrer Antwort 22-19372-01 teilt die Verwaltung mit, dass die Laubentsorgung auf der Pappelallee den Anliegern auferlegt wurde, von der Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte. Allerdings sind Straßenbegleitgrün und begrünte Mittel- und Trennstreifen ausgenommen.

 

Wir fragen:

 

  1. Fallen die Bäume, die auf der Pappelallee auf der öffentlichen Straße stehen, unter die vorgenannte Ausnahmeregel?

 

  1. Falls ja, wer ist dann mit der Laubentsorgung betraut?

 

 

Gez.

 

Gerhard Masurek  

B90/Grüne  
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise