Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19704

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Zur Schiedspersonr den Schiedsamtsbezirk 14 wird für weitere nf Jahre

 

Herr

Dr. Gerhard Gündermann

Dorothea-Erxleben-Straße 14

38116 Braunschweig

 

gewählt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Herr Dr. Gündermann wurde im Jahr 2016 erstmalig durch die damaligen Stadtbezirksräte 331 - Nordstadt und 332 - Schunteraue (heute Stadtbezirk 330 – Nordstadt- Schunteraue) zur Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes 14 gewählt. Herr Dr. Gündermann hat sich dazu bereit erklärt, das Amt für weitere 5 Jahre auszuüben; eine Wiederwahl ist möglich.

 

Durch seine berufliche Qualifikation als Jurist sowie die in seiner bisherigen Zeit als Schiedsperson durchgeführten Verfahren und die Teilnahme an fachbezogenen Fortbildungen verfügt Herr Dr. Gündermann in ganz besonderem Maße über die für eine Schiedsperson erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.

 

Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre; die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.

 

Für die Wahl der Schiedsperson ist demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat 330 - Nordstadt - Schunteraue zuständig.
 

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