Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 22-20210
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von Stellplätzen für E-Scooter im Stadtbezirk Nordstadt-Schunteraue
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Interfraktionell im Stadtbezirksrat 330
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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Entscheidung
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19.01.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, das einrichten von festen Standorten für E-Scooter auf die Zone A2 auszudehnen. Bei der Festlegung der Standorte ist der Stadtbezirksrat einzubeziehen. Zudem sollte seitens der Verwaltung geprüft werden, ob die geeigneten festen Standorte im gesamten Stadtgebiet realisiert werden können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
E- Scooter werden inzwischen von vielen Bürgerinnen und Bürgern in Braunschweig genutzt, besonders als Alternative zum ÖPNV zu späten Uhrzeiten. Das Prinzip des E- Scooter- Verleihs sieht jedoch momentan nicht vor, dass die Fahrgeräte an ausgewiesenen und damit an geeigneten Plätzen abgestellt werden. Demzufolge werden die E- Scooter nach Gebrauch an beliebigen Stellen und Straßenrand abgestellt. Diese abgestellten Scooter sind eine Gefahr für gehbehinderte Menschen, Fußgänger und Rollstuhlfahrer besonders bei Dunkelheit. Ebenfalls Nutzer*innen von Rollatoren sowie blinde Personen und Kinderwagen. Diese wahllos abgelegten Scooter stellen für den OG. Personenkreis eine signifikante Gefahr dar.
gez.
Horst-Dieter Steinert
