Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20329
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppelhaushalt 2023 /2024 und Investitionsprogramm 2022 bis 2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Vielfalt und Integration
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.01.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Über die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte (Anlagen 1.0 und 1.1) und die Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 und 2.2) wird abgestimmt wie in den Anlagen vermerkt. Die Anlagen samt Einzelabstimmungsergebnissen sind Bestandteile des Beschlusses.
2. Dem Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2023 /2024 und dem Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2027 wird unter Berücksichtigung der Einzelabstimmungsergebnisse zu den Anträgen der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte (Anlagen 1.0 und 1.1) und zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 und 2.2) zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Anlagen 1 (1.0-1.1) ist ein im AVI zu behandelnder finanzunwirksamer Antrag sowie die Anträge zum Ergebnishaushaushalt 2023 /2024 (1.1) der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte aufgelistet. Die Anlagen 2.1 und 2.2 beinhalten die Ansatzveränderungen der Verwaltung (2.1.1 Ergebnishaushalt 2023 /2024, 2.1.2 eine Kennzahländerung in diesem Zusammenhang, 2.2 Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 2022 bis 2027).
Die Anlage 3 beinhaltet die im Ausschuss für Vielfalt und Integration zu beratenden Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Soziales und Gesundheit – aus dem Doppelhaushaltsplan-Entwurf 2023 /2024.
Hinweise:
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar. Die Darstellung der endgültigen Produkt-Planbeträge erfolgt daher mit der Endausfertigung des Doppelhaushaltsplans 2023 /2024.
Zum Jahresabschluss 2021 sind für den Fachbereich Soziales und Gesundheit Haushaltsreste von 223.950,18 € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen worden - (davon das Investitionsmanagement betreffend 40.882,28 € - . Bis Ende 2027 ist geplant, diese Haushaltsreste für den Fachbereich Soziales und Gesundheit bis auf einen Stand von 0 € abzubauen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
126,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
202,5 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
220 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
117,7 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
101,3 kB
|
