Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20236
Grunddaten
- Betreff:
-
142. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig "Feuerwache Westerbergstraße"; Stadtgebiet zwischen Westerbergstraße, Fuhsekanal und Autobahnmeisterei Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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Anhörung
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17.01.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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01.02.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben, noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Inhalt und Verfahren
Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes (Anlage 1) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen. Die Unterlagen zur 142. Änderung des Flächennutzungsplanes standen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB in Form eines Aushangs sowie im Internet in der Zeit vom 25.08.2022 bis zum 12.09.2022 zur Verfügung. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 07.11.2022 mit Fristsetzung zum 07.12.2022 zur Stellungnahme aufgefordert.
Die für die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes bedeutenden Inhalte der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden teilweise in die Begründung mit Umweltbericht aufgenommen. Der Entwurf des Änderungsplans hat sich nicht geändert. Die eingegangenen Stellungnahmen, jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag versehen, sind Bestandteil der Vorlage zum Planbeschluss im nächsten Verfahrensschritt.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung der 142. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwache Westerbergstraße“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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655,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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