Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20399
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppelhaushalt 2023/2024 / Investitionsprogramm 2022-2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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19.01.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Dem Entwurf des Doppelhaushalt 2023 / 2024 und dem Investitionsprogramm 2022 bis 2027 FB 51 betreffend wird unter Berücksichtigung der zu den Anträgen der Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte sowie den Verwaltungsvorschlägen gefassten Abstimmungsergebnissen zugestimmt.
- Die Bewirtschaftung der mit dem Teilhaushalt FB 51 2023/2024 zur Verfügung gestellten Finanzmittel hat auf Grundlage der Ziel- und Maßnahmenplanung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie zu erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Beratung des Teilhaushaltsplanentwurfes 2023 / 2024 des Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Jugendhilfeausschuss wird eine Zusammenstellung der vom Jugendhilfeausschuss zu behandelnden Anträge der Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte sowie Ansatzveränderungen der Verwaltung übersandt:
- Ergebnishaushalt – Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 1.1)
- Finanzhaushalt inkl. Investitionsprogramm – Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 1.2)
- Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt (Anlage 1.3)
- Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement (Anlage 1.4)
- Finanzunwirksame Anträge (Anlage 1.5)
- Anfragen (Anlage 1.6)
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar. Die Darstellung der endgültigen Produkt-Planbeträge erfolgt daher mit der Endausfertigung des Doppelhaushaltsplans 2023 / 2024.
Darüber hinaus sind zur weitergehenden Information folgende Unterlagen des Teilhaushaltsplanes FB 51 Haushaltsplanentwurf 2023 / 2024 beigefügt:
- Ergebnishaushalt (Anlage 2.1)
- Finanzhaushalt (Anlage 2.2)
- Auszug aus dem Investitionsprogramm (Anlage 2.3)
- Wesentliche Produkte (Anlage 3)
Zum Jahresabschluss 2021 sind für den Fachbereich 51 Haushaltsreste nach derzeitigem Stand in Höhe von 2.126.530,55 € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen worden. Bis Ende 2027 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 1.912.530,55 € abzubauen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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544,2 kB
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