Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20399

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Dem Entwurf des Doppelhaushalt 2023 / 2024 und dem Investitionsprogramm 2022 bis 2027 FB 51 betreffend wird unter Berücksichtigung der zu den Anträgen der Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte sowie den Verwaltungsvorschlägen gefassten Abstimmungsergebnissen zugestimmt.

 

  1. Die Bewirtschaftung der mit dem Teilhaushalt FB 51 2023/2024 zur Verfügung gestellten Finanzmittel hat auf Grundlage der Ziel- und Maßnahmenplanung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie zu erfolgen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Beratung des Teilhaushaltsplanentwurfes 2023 / 2024 des Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Jugendhilfeausschuss wird eine Zusammenstellung der vom Jugendhilfeausschuss zu behandelnden Anträge der Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte sowie Ansatzveränderungen der Verwaltung übersandt:

 

  • Ergebnishaushalt – Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 1.1)
  • Finanzhaushalt inkl. Investitionsprogramm – Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 1.2)
  • Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt (Anlage 1.3)
  • Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement (Anlage 1.4)
  • Finanzunwirksame Anträge (Anlage 1.5)
  • Anfragen (Anlage 1.6)

 

 

Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar. Die Darstellung der endgültigen Produkt-Planbeträge erfolgt daher mit der Endausfertigung des Doppelhaushaltsplans 2023 / 2024.

 

Darüber hinaus sind zur weitergehenden Information folgende Unterlagen des Teilhaushaltsplanes FB 51 Haushaltsplanentwurf 2023 / 2024 beigefügt:

 

  • Ergebnishaushalt (Anlage 2.1)
  • Finanzhaushalt (Anlage 2.2)
  • Auszug aus dem Investitionsprogramm (Anlage 2.3)
  • Wesentliche Produkte (Anlage 3)

 

Zum Jahresabschluss 2021 sind für den Fachbereich 51 Haushaltsreste nach derzeitigem Stand in Höhe von 2.126.530,55 € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen worden. Bis Ende 2027 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 1.912.530,55 € abzubauen.

 

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