Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19882-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirk 310 vom 8. November 2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Der Verwaltung liegen derzeit keine Erkenntnisse zu einem verstärkt auftretenden Durchgangsverkehr vor. Daher kann diesbezüglich keine Bewertung der aktuellen Situation vorgenommen werden. Anhand von Verkehrsstärken können keine Rückschlüsse auf den Anteil an Durchgangsverkehr gezogen werden. Ferner wäre zu definieren, wann es sich um Durchgangsverkehr handelt. In dem Quartier bestehen gewerbliche Einrichtungen, Vereine oder anderweitige Ziele, die auch gebietsfremden Verkehr anziehen. Durch den hohen Parkdruck findet ein entsprechender Parksuchverkehr statt, der häufig aus subjektiver Betrachtung als Durchgangsverkehr wahrgenommen wird. Aufgrund des bestehenden wichtigen Erschließungsfunktion der Maschstraße (Sammelstraße) für das Quartier lässt sich ein Ausschluss gebietsfremder Verkehre nicht vollumfänglich vermeiden. Die Erschließung bzw. Erreichbarkeit des Quartiers für die Bewohner, Kunden und Besucher muss sichergestellt werden.

 

Der Parkraum im öffentlichen Straßenraum steht jedem Nutzer zur freien Verfügung. Es findet also keine Parkraumreservierung oder eine Bevorzugung statt. Derzeit besteht in dem Quartier keine Parkraumbewirtschaftung, wodurch eine Beeinflussung des Parkverhaltens erreicht werden könnte. Selbst mit einer Parkraumbewirtschaftung können gebietsfremde Parker nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Generell muss darauf hingewiesen werden, dass sich anhand der Kfz-Kennzeichen nicht zwangsläufig ein Bezug auf die Herkunft herstellen lässt. Bei einem Wohnortswechsel müssen die Kennzeichen nicht mehr getauscht werden. Auch kann es sich bei ortsfremden Kennzeichen dennoch um Bewohner des Quartiers handeln, z. B. Leasingfahrzeuge mit Kennzeichen WOB.

 

Zu 2.:

Das Quartier ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Durch die bestehende Geschwindigkeitsreduzierung und der Rechts-vor-Links Regelung wurde eine Verkehrsberuhigung erreicht.

 

Zu 3.:

Eine weitere Verkehrsberuhigung lässt sich nach erster Einschätzung nicht umsetzen. Die Einrichtung von Einbahnstraßen oder Sackgassen führt zu einer verstärkten Verkehrsverlagerung, da große Umwegfahrten erforderlich werden. Dadurch kann es dazu kommen, dass sensible Straßenabschnitte deutlich stärker vom Kfz-Verkehr belastet werden als es heute der Fall ist. Straßen mit Gegenverkehr verlangsamen den Verkehrsfluss. Diese Maßnahmen sind daher nicht zielführend. Vielmehr wird angestrebt, den Mobilitätswandel verstärkt voranzutreiben, um ein Umdenken in der Verkehrsmittelwahl und damit eine weitere Beruhigung innerhalb sensibler Quartiere zu erzielen.
 

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