Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19452-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schadstoffbelastung am Lärmschutzwall an der B1 in Höhe der Elmaussicht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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17.01.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem in der Stadtbezirksratssitzung vom 8. September 2022 beschlossenen Antrag der CDU-Fraktion (22-19452) wird wie folgt Stellung genommen:
Nach Kenntnis der Verwaltung wurde der Lärmschutzwall an der B1 im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn A39 im Jahr 2005 durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) errichtet. Eigentümerin des Grundstückes ist die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung).
Gemäß den bei der Stadt Braunschweig vorliegenden Luftbildern kam es in dem betreffenden Bereich spätestens 2014 zu einem Böschungsbruch. Im Luftbild von 2015 ist zu erkennen, dass die Böschung mit einem grauen Material wiederhergestellt wurde.
Im Ergebnis einer Ortsbegehung der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Braunschweig wurde festgestellt, dass es sich bei dem eingebrachten Material um ein Mineralgemisch aus Natursteinbruch (Schotter) handelt. Hinweise auf das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung, die zu einer Beeinträchtigung des Pflanzenwachstums führen könnte, wurden nicht festgestellt. Weshalb in dem betreffenden Bereich keine durchwurzelbare Oberbodenschicht aufgebracht wurde und die Böschung nicht begrünt bzw. bepflanzt wurde, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Auf eine Schadstoffuntersuchung des Naturstein-Schotters sollte aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden. Für eine weitere Aufklärung des Sachverhalts kann bei Bedarf der Antrag an die zuständige Autobahn GmbH weitergeleitet werden.
