Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-20166

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"Dem Entwurf des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift „Feuerwache Westerbergstraße“, RN 46, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

Am 7. November 2017 hat der Rat der Stadt Braunschweig im Rahmen der Umsetzung des Gutachtens zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bau von zwei Feuerwehrstandorten im Südwesten und im Norden des Stadtgebietes die liegenschaftlichen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die neue Südwestwache soll auf der Fläche nördlich der Westerbergstraße als Technik- und Logistikwache und Standort der Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr entstehen. Die neue Nordwache soll auf dem Eckgrundstück Claudiusstraße/Bienroder Straße als Ausbildungswache entstehen.“

 

Mit diesen beiden zusätzlichen Feuerwachen für die Berufsfeuerwehr soll längerfristig der Schutzzielerreichungsgrad von 90 % erreicht werden. Die neue Grundschutzwache an der Westerbergstraße soll insbesondere die Erreichbarkeit der Stadtteile im Westen und Südwesten und somit das Schutzniveau der Bevölkerung der betroffenen Stadtteile deutlich verbessern.

 

Der Standort an der Westerbergstraße ist für den festgestellten Bedarf ideal:

Gute Verkehrsanbindung, gute Personaldeckung in Zusammenarbeit mit der Feuerwache Dessaustraße, optimale Abdeckung des südwestlichen Stadtgebietes ohne Überschneidungen mit der Innenstadt. Alternative Standorte mit gleicher Eignung stehen nicht zur Verfügung.

 

Am 17. April 2018 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, dass für den betroffenen Bereich die Verfahren zur 142. Änderung des Flächennutzungsplans “Feuerwache Westerbergstraße“ und zur Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwache Westerbergstraße“, RN 46, durchgeführt werden sollen.

 

Am 21. Juli 2022 wurde der Kaufvertrag für die benötigten Flächen im Geltungsbereich A notariell beurkundet.

 

Ziel des Bebauungsplans „Feuerwache Westerbergstraße“, RN 46, ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung dieser Feuerwache zu schaffen. Ferner soll eine öffentliche Grün-und Wegeverbindung geschaffen werden, die von Broitzem bzw. perspektivisch von der Gartenstadt/vom Ringgleisweg zur Westerbergstraße führt und dort seine Fortsetzung Richtung Geitelder Holz findet. Die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen auf Flächen entlang des Fuhsekanals im Geltungsbereich A und auf weiteren Flächen im Geltungsbereich B realisiert werden.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, der Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB) und sonstiger Stellen

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 20. Februar 2018 bis 20. März 2018 durchgeführt.

 

Die Leitungsträger haben Angaben zu bestehenden Leitungen gemacht. Die Landwirtschaftskammer hat verschiedene zu berücksichtigende landwirtschaftliche Belange genannt (z.B. zweckmäßiger Zuschnitt verbleibender Ackerflächen, Unterhalt Fuhsekanal, Flächeninanspruchnahme beschränken). Die NLSTBV hat u.a. auf die Kompensationsmaßnahmen aus dem Autobahndreieck Braunschweig-Südwest und auf ein eventuelles, jedoch nicht konkretes Erweiterungsinteresse der Autobahnmeisterei verwiesen. Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat die Darstellungen im RROP genannt (u.a. Vorbehaltsgebiet für Erholung, Natur und Landschaft, Landwirtschaft.)

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 7. November 2022 bis 7. Dezember 2022 durchgehrt.

 

Die Leitungsträger haben Angaben zur Erschließung der Feuerwache gemacht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat verschiedene Fragen gestellt, Kommentierungen vorgebracht, die teilweise die spätere Umsetzung betreffen und Empfehlungen zu Änderungen der Festsetzungen abgegeben, denen teilweise gefolgt wurde.

 

Die Autobahn GmbH hat der Festsetzung eines Fahrrechtes über das Gelände der Autobahnmeisterei Westerbergstraße 87 für eine Notausfahrt der Feuerwache aus planungsrechtlichen Gründen widersprochen und angeboten, dies im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung zu regeln. Diesem Angebot soll entsprochen werden. Da es sich bei der Autobahnmeisterei um eine Anlage handelt, die als „faktisch planfestgestellt“ eingestuft werden kann und auch ein Fahrrecht eine grundbuchliche Absicherung erfordert, soll der privatrechtlichen Vereinbarung gefolgt werden.

 

Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Die beteiligten Stellen werden über die öffentliche Auslegung informiert bzw. soweit erforderlich, gemäß § 4 (3a) BauGB anhand der geänderten Planung erneut beteiligt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

In der Zeit vom 25. August 2022 bis 12. September 2022 standen die Unterlagen zur Planung in Form eines Aushangs sowie im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung.

 

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlicher BauvorschriftFeuerwache Westerbergstraße, RN 46.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise