Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 23-20406
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse von vereinseigenen Turn- und Mehrzweckhallen - Bericht über Gesprächsergebnisse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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zur Kenntnis
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24.01.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das als Anlage beigefügte Schreiben der drei Braunschweiger Sportvereine Braunschweiger Männer-Turnverein von 1847 e. V., SC Einigkeit Gliesmarode von 1902 e. V. und SV Olympia 92 e. V. vom 15. November 2022 hat die Verwaltung zum Anlass genommen, persönliche Gespräche mit den drei vorgenannten Vereinen sowie der Sport- und Kulturgemeinschaft Dibbesdorf e. V. (SKG) als Eigentümer der Mehrzweckhalle Dibbesdorf zu führen.
Die im o. g. Schreiben angemerkte wiederholte Aussetzung der Dynamisierung kann seitens der Verwaltung nicht bestätigt werden. Die Methodik der Dynamisierung wurde in den Gesprächen mit den genannten Sportvereinen besprochen und es herrschte Einigkeit darüber, dass die Dynamisierung der Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse korrekt erfolgt ist.
Die Verwaltung sicherte den Sportvereinen eine Überprüfung der aktuellen Zuschusspraxis im Bereich der Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse zu. Ziel soll eine Vereinheitlichung der Bezuschussung sowohl von ungedeckten und gedeckten Sportstätten als auch von Sportfunktionsgebäuden sein.
Hierfür werden die vier genannten Sportvereine der Verwaltung die tatsächlichen Kosten für die Unterhaltung und zum Betrieb der jeweiligen vereinseigenen Turn- und Mehrzweckhallen (u. a. Energiekosten, Reinigung, Pflege, Wartung) mitteilen.
Die Einrichtung eines im Schreiben genannten städtischen Sonderfonds schätzten alle Beteiligten zum jetzigen Zeitpunkt als nicht erforderlich ein. Es wurden bereits verschiedene Maßnahmen, die die Sportvereine in Zeiten steigender Energiekosten und hoher Inflation entlasten sollen, von anderen staatlichen Stellen beschlossen.
Zum einen profitieren die Vereine von der bundeseinheitlichen Strom- und Gaspreisbremse. Zum anderen können sie beim Landessportbund Niedersachsen eine Förderung für die Mehrkosten beantragen. Hierfür stellt das Land Niedersachsen ein Budget von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Da die Auswirkungen dieser Maßnahmen nicht absehbar sind, sieht die Verwaltung aus sportfachlicher Sicht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf.
Die Situation wird die Verwaltung zur zweiten Jahreshälfte 2023 in einem weiteren Gespräch mit den Vereinen neu evaluieren. Die Verwaltung wird dem Sportausschuss zu gegebener Zeit erneut berichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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