Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-20384

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Regelungen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie (RL 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) sind im nationalen Recht (§ 47 a bis f Bundes-Immissionsschutzgesetz, 34. BImSchV) verankert.

 

Als Ballungsraum mit einer Einwohner*innenzahl von über 100.000 hatte die Stadt Braunschweig strategische Lärmkarten zur Ist-Situation für das gesamte Stadtgebiet entsprechend § 47 c Abs. 1 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) bis spätestens 15. Dezember 2022 auszuarbeiten. Hierbei sind Lärmkarten sowohl getrennt für die Tag- und Nachtsituation als auch für die jeweiligen Lärmemittenten, Straßen-, Schienen- und Flug­verkehr sowie Gewerbe, zu erstellen, zu beschreiben und zu veröffentlichen. Die Lärmkarten müssen alle 5 Jahre oder bei erheblichen Veränderungen aktualisiert werden.

 

Die Erstellung der Lärmkartierung wurde durch den Fachbereich Umwelt abgeschlossen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung wurden wie üblich an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz gemeldet. Die Veröffentlichung der Lärmkarten und der gesetzlich geforderten Tabellen zur Zahl der betroffenen Einwohner auf der städtischen Website soll noch in diesem Quartal unter www.braunschweig.de/laermminderungsplanung erfolgen. Vorab der Veröffentlichung ist beispielhaft die neue Lärmkarte der Schall­immissionen des Straßenverkehrs (24 Std. Tag) als Anlage beigefügt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund geänderter Berechnungsvorgaben auf Ebene der Europäischen Union die Kartierungsergebnisse 2022 nicht mehr unmittelbar mit den Ergebnissen der vorherigen Kartierungsrunden vergleichbar sind. Die Kommission hat ein neues, verpflichtend anzuwendendes Reportsystem eingeführt und Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkung des Umgebungslärms vorgegeben. Die wesentlichste Änderung ist, dass erstmals die EU-weit eingeführte Berechnungs- und Bewertungsvorschrift CNOSSOS anzuwenden ist. Dies hat die Konsequenz, dass alle Lärmkarten in 2022 neu berechnet werden mussten, auch wenn sich an der Situation vor Ort keine wesentliche Veränderung ergeben hat. 


 

Im Vorfeld der Veröffentlichung wird hiermit über die Lärmkartierung informiert. Diese Information wird zunächst nur mit der Bitte um Kenntnisnahme übermittelt. Der sich an die Lärmkartierung anschließende Erarbeitungsprozess zum Lärmaktionsplan 2024 mit Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnet die Möglichkeit zur Diskussion von Maßnahmen und wird voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2023 beginnen. Die Gremien werden sodann entsprechend erneut informiert.
 

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Anlagen

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