Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16749
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung und Ausbau der Straßen Rosenkamp und Blumenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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Entscheidung
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24.01.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Der Stadtbezirksrat ist nach Hauptsatzung § 16 (1) Nr. 6 beschlusszuständig für die Umplanung von Straßen, deren Wirkungen nicht über die Grenzen des Stadtbezirkes hinausgehen.
Anlass
Die Straßen Blumenweg und Rosenkamp befinden sich in einem baulich schlechten Zustand und sind wirtschaftlich nicht mehr zu unterhalten. Weiterhin gibt es den Bedarf eines Neubaus einer Straßenentwässerung, da die bisherige Entwässerung des Niederschlagswassers über Sickerschächte wasserrechtlich nicht mehr zulässig ist. Der bauliche Zustand der vorhandenen nicht mehr zulässigen und auch nicht mehr uneingeschränkt funktionsfähigen Regenwasserversickerungsanlagen ist so schlecht, dass der Neubau der Niederschlagsentwässerung alternativlos ist.
In dieser Situation hat sich die Verwaltung entschlossen, die Straßen zu überplanen.
Planung
Bei den geplanten Straßen handelt es sich um reine Wohnstraßen. Als planerische Lösungsansätze stehen dafür im Wesentlichen zwei grundsätzliche Möglichkeiten zur Verfügung:
- verkehrsberuhigter Bereich (VB) mit gemeinsamer Nutzung der gesamten höhengleich ausgebauten Straßenparzelle, die nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf und
- Tempo 30-Bereich (T 30), der auf Trennung der Verkehrsarten setzt und aus einer Fahrbahn und Gehwegen besteht.
Die letztgenannte Lösung ist heute im Bestand vorhanden.
Da der gesamte Bereich Wenden-Südwest mittelfristig straßenbautechnisch ertüchtigt werden muss, hatte die Verwaltung dem Stadtbezirksrat die Drucksache DS 20-13884 zur Entscheidung vorgelegt, um eine Grundsatzentscheidung (VB oder T 30) über die Ausgestaltung der einzelnen Straßen im Gebiet Wenden-Südwest treffen zu lassen.
Der Stadtbezirksrat hat in seiner Sitzung am 08.09.2020 mehrheitlich einen vom Verwaltungsvorschlag erheblich abweichenden Beschluss gefasst. Danach sollte insbesondere das Konzept verkehrsberuhigter Bereiche nicht weiter verfolgt werden.
Vor dem Hintergrund dieser Beschlusslage hat die Verwaltung einen T 30-Bereich geplant. (siehe Anlage 1). Bei der Planung der Breite der Fahrbahnen wurden die Forderungen der Berufsfeuerwehr berücksichtigt, die im Einsatzfall mit der Drehleiter entsprechende Flächen benötigt. Die Gehwege unterschreiten die Mindestmaße der Richtlinien zum Teil deutlich, die Grundstücksparzelle lässt breitere Gehwege jedoch nicht zu. Bei der Planung der Parkplätze war zu berücksichtigen, dass für die Feuerwehr die benötigten Flächen von parkenden Fahrzeugen freizuhalten war und dass ein Beparken der Gehwege planerisch nicht in Betracht kommt. In der T 30-Planung können daher in beiden Straßen zusammen nur 7 Parkplätze (alle im Blumenweg) angeboten werden.
Dieses mögliche Parkraumangebot muss in Relation zum Ergebnis einer Erhebung der abgestellten Fahrzeuge zu einem Zeitpunkt sehr hoher Nachfrage betrachtet werden.
Zu einem solchen Zeitpunkt wurden 36 abgestellte Fahrzeuge erfasst.
Diese deutliche Diskrepanz verbunden mit dem Wissen, dass die Anlieger nach der Straßenausbaubeitragssatzung für eine Erschließungsstraße nach T 30-Standard 25 % mehr bezahlen müssen als für einen verkehrsberuhigten Bereich, hat die Verwaltung nach anderen Lösungen gesucht.
In der Anlage 2 ist für die beiden Straßen ein VB geplant worden. Es gilt Schrittgeschwindigkeit, es sind Bäume eingeplant, die einen geschwindigkeitsmindernden Einfluss haben und verdeutlichen sollen, dass man sich in einem Aufenthaltsbereich mit gemeinsamer und gleichberechtigter Nutzung des gesamten Raumes bewegt. Weiterhin sind Flächen eingezeichnet, auf denen geparkt werden kann, ohne dass die Feuerwehr in der Wahrnehmung ihrer Rettungsaufgaben im Einsatzfall behindert wird. Es können 31 Parkplätze angeboten werden.
Eine solche Planung ist jedoch nicht für alle Straßen im Gebiet Wenden-Südwest möglich, da ansonsten die Akzeptanz des VB durch zu lange Strecken innerhalb solcher Bereiche nicht mehr gegeben ist.
In Abwägung der Ergebnisse der vorgelegten Planungen hat die Verwaltung in diesem konkreten Einzelfall, trotz entgegenstehender Beschlusslage des Stadtbezirksrates, den VB (Anlage 2) als Empfehlung in die Bürgerinfomation eingebracht.
Bürgerinformation
Pandemiebedingt konnte eine Bürgerinformationsveranstaltung zunächst nicht stattfinden. Stattdessen hat die Verwaltung alle Eigentümer, die von den Straßenausbaubeitragszahlungen betroffen sind, schriftlich informiert und über die Höhe der jeweils voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge in Kenntnis gesetzt. Weiterhin wurden allen Anliegern und auch der breiten Öffentlichkeit über das Internet die Varianten der Straßenplanung zugänglich gemacht und allen die Möglichkeit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern.
Diese Möglichkeit stieß auf hohes Interesse und hatte eine große Zahl von schriftlichen Beiträgen zur Folge. Neben lösbaren Details der Planung sind vor allem folgende Punkte zu benennen:
- Ablehnung der Straßenausbaubeitragspflicht
- Ablehnung beider Planungen
- Forderung des Verzichts auf jegliche Maßnahmen, auch des Neubaus der Kanalisation
- Viel zu wenig Parkplätze
Dazu führt die Verwaltung zusammenfassend folgendes aus:
Die Straßenausbaubeitragssatzung ist Ortsrecht und muss von der Verwaltung angewendet werden.
Die planerischen Varianten weisen unterschiedliche Angebote an öffentlichen Parkplätzen auf. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante bietet 5 Parkplätze weniger an als die zu einem Zeitpunkt sehr starker Belegung der Parkplätze erhobene Anzahl von abgestellten Parkplätzen im Planungsbereich.
Wegen des hohen Diskussionsbedarfes fand am 08.06.2022 im Lessinggymnasium eine Bürgerinformation in Präsenz statt.
Ergänzend zu den bisherigen Informationen erläuterte die Verwaltung auch, was passieren könnte, wenn der Stadtbezirksrat keine Variante der Umgestaltung der Straßen beschließt.
In diesem Fall werden die Regenwasserkanäle unter Heranziehung der Anlieger zu Beiträgen (für Straßenentwässerung und Straßenbau) neu gebaut.
Wesentliche neue Hinweise aus der Bevölkerung wurden in der Präsenzsitzung nicht vorgetragen.
Insgesamt hatte die Verwaltung den Eindruck, dass die Betroffenen in weiten Teilen keinerlei Maßnahmen wollen, eine Option, die aus technischen und rechtlichen Gründen nicht umsetzbar ist.
Entscheidungsoptionen des Stadtbezirksrates
- Der Beschlussempfehlung der Verwaltung, Umbau der Straßen zum verkehrsberuhigten Bereich, wird gefolgt.
In diesem Fall wären von den 1,148 Mio. € 60 % von den Anliegern als Straßenausbaubeiträge für Straße und Regenwasserkanal zu zahlen (Anteil Anlieger: 688.000 €). - Der Beschlussempfehlung der Verwaltung wird nicht gefolgt und stattdessen die T 30 Variante beschlossen. In diesem Fall wären von 1,1 Mio. € 75 % von den Anliegern als Straßenausbaubeiträge für Straße und Regenwasserkanal zu zahlen (Anteil Anlieger 818.300 €).
- Der Beschlussempfehlung der Verwaltung wird nicht gefolgt und stattdessen eine Wiederherstellung der Fahrbahn einschließlich Bord und Gosse nach dem Kanalbau beschlossen.
Dies stellt eine für den Bereich der Fahrbahn dauerhafte und dem Stand der Technik entsprechende Bauweise dar. Die Gehwege würden an den neuen Bestand angearbeitet werden und würden im Wesentlichen in altem Zustand verbleiben.
Die Straßenbaukosten und die Regenwasserkanalbaukosten würden 890.000 € betragen und müssten von den Anliegern zu 75 % über Straßenausbaubeiträge finanziert werden (Anteil der Anlieger: 667.000 €). - Der Beschlussempfehlung der Verwaltung wird nicht gefolgt und auch kein anderer Beschluss gefasst.
In diesem Fall kann die Stadt in die Wiederherstellung der Straße nach dem Kanalbau keine städtischen Finanzmittel investieren. Der Betreiber der Regenwasserleitungen (SE|BS) würde die Kanäle bauen. Die Kosten der Regenwasserkanalisation einschließlich der Wiederherstellung der Schließung des Kanalgrabens würde durch die Anlieger zu 50 % mit einem Beitragssatz von 75 % finanziert werden müssen (Anteil der Anlieger: 226.000 €).
Der nach dieser Baumaßnahme vorhandene Straßenzustand ist nach wie vor „alt“ und entspricht nicht dem Stand der Technik. Die Gesamtkonstruktion der Straße ist durch den Kanalbau geschwächt und wird sich im Zustand zunehmend schnell verschlechtern. Die Verwaltung kann diesen Prozess nicht aufhalten und wird nur die minimalen Maßnahmen ergreifen können, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich sind. Das kann auch im Aufstellen von Schildern bestehen, die auf den schlechten Fahrbahnzustand hinweisen. Im Ergebnis kann dies dann zeitnah zu einem straßenausbaubeitragspflichtigen Neuausbau der Fahrbahn führen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Straßensanierung entsprechend der Anlage 2 zu beschließen.
Finanzierung
Die Straßen- und Regenwasserkanalbaukosten betragen ca. 1.148 Mio. €.
Durch die Beteiligung der Leitungsträger reduzieren sich die beitragspflichtigen Kosten für die Anlieger bei der Straßenumgestaltung. Bestimmte Planungsbestandteile (z. B. Bäume) sind nicht beitragspflichtig. Die verbleibenden beitragspflichtigen Kosten sind im VB zu 60 % von den Anliegern zu tragen. Die Aufteilung auf die einzelnen Grundstücke erfolgt auf Basis der Grundstücksgröße und des Maßes der möglichen baulichen Nutzung.
Der verbleibende Anteil wird von der Stadt Braunschweig getragen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2023 vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung.
Realisierung
Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in 2023 zu realisieren.
Da die Rahmenbedingungen im umliegenden Straßennetz vergleichbar sind, wird die Entscheidung zu den Straßen Rosenkamp und Blumenweg auch Maßstab für die Frage sein, ob in den umliegenden Straßen zeit- und kostenintensive Straßenplanungen vorgenommen werden oder ob dort ausschließlich Kanalbau ohne ergänzenden Straßenbau stattfindet.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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509,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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561,1 kB
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