Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-20237

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Förderrichtlinie zur Unterstützung stammt aus dem Jahr 2007 und wurde zuletzt im Jahr 2012 redaktionell angepasst. Die Förderung aus dieser Richtlinie ist nach wie vor ein geeignetes Mittel, um Existenzgründer:innen in Braunschweig bei dem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Die Richtlinie begründet allerdings keinen rechtlichen Anspruch eines Antragstellenden und bindet nur die Verwaltung hinsichtlich der Ausübung ihrer Förderpraxis. Nach wie vor handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Braunschweig.

 

Bislang erfolgte die Berechnung des Zuschusses dahingehend, dass dieser 30% der förderfähigen Netto-Investitionskosten (ohne Betriebsmittel) beträgt; max. 7.500 €. Eingebrachtes Eigenkapital wurde anteilig der Zuschusshöhe angerechnet, sodass die Höhe des Zuschusses zusammen mit dem ggf. vorhandenen Eigenkapital maximal 30% des Gesamtinvestitionsvolumens betrug.

 

Es hat sich herausgestellt, dass diese Berechnung durch die Antragstellenden oftmals nur sehr schwer nachvollziehbar ist. Insbesondere bei der Vorlage der erforderlichen Verwendungsnachweise ergaben sich Probleme, wenn sich Investitionskosten oder das eingebrachte Eigenkapital im Laufe des Gründungsprozesses verändert haben.

 

Aus diesem Grund wird die Verwaltung ihre Verwaltungspraxis ab dem Jahr 2023 für die Zukunft dahingehend verändern, dass die Berechnung des Zuschusses erheblich vereinfacht wird. Als Berechnungsgrundlage werden nur noch die Investitionskosten des Gründungsvorhabens herangezogen. Diese Kosten werden zu 30% (max. 7.500 €) von der Stadt Braunschweig gefördert. Der verbliebende Investitionsbedarf wird durch den Gründenden eigenverantwortlich (z. B. durch Kreditaufnahme (Fremdkapital) oder Eigenkapital) selbst erbracht.

 

Dadurch ergeben sich zukünftig bei der Antragstellung und bei der Führung des Verwendungsnachweises für die Gründer:innen erhebliche Vereinfachungen und eine bessere Nachvollziehbarkeit der Berechnung. Darüber hinaus wird in vielen Fällen eine höhere Förderung möglich sein. Auch die Verwaltung profitiert von der neuen Praxis, weil die Beratungen und die Überprüfung der Verwendungsnachweise transparenter werden.

 

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