Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-20005

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal "mitreden" wurde unten aufgeführte Idee für das Aufbringen von Hüpfekästchen auf der Wendenstraße eingebracht (https://www.mitreden.braunschweig.de):

 

In der Braunschweiger Innenstadt gibt es leider nur wenige Spielmöglichkeiten für Kinder, daher hier ein Vorschlag, wie sich der städtische Raum kreativ für Kinder nutzen lässt. Himmel und Hölle ist ein Hüpfspiel, für das es zahlreiche landschaftliche Bezeichnungen gibt, beispielsweise Hopse (Berlin), Tempelhupfen (Tirol), Häuslhupfa (Oberbayern), Humpelchen (Hinterpommern), Hippelheisje (Saarbrücken), Reise zum Mond, Paradiesspiel, Hinkekasten, Hickelkasten, Hüpfe-, Huppe- oder Hüppekästchen, Hickelsches, Hickeln, Hasehoppeln, Hipferihoppedi, Hickerles, Hinkepinke oder Hinkeln. Man findet dieses Spiel nahezu überall in einer Vielzahl von Varianten auf der Welt. Spieleforscher fanden heraus, dass Kinder in Burma auf einem ähnlichen Diagramm hüpften wie Kinder in den USA.

 

Die Wendenstraße eignet sich ideal für eine lange Hüpfekästchenstrecke. Der Fuß- und Radweg sind räumlich voneinander getrennt, und eine Spielfläche für Kinder attraktiviert den Fußweg. Die Strecke ist rund 110 Meter lang, sodass man bei einer Fläche von 40x40 cm pro Quadrat eine Strecke von rund 250 Hüpfquadraten erhält.

Eine solche Hüpfstrecke hat nicht nur einen Vorteil, sondern gleich mehrere:

 

a)   Kinder können mit ihren Eltern an der Hüpfstrecke spielerisch und pädagogisch wertvoll zählen lernen.

 

b)   Ein kleiner Lichtblick für Kinder belebt die Gastronomie an der Wendenstraße und ist auch eine Bereicherung für den Besuch bei der Eisdiele.

 

c)   Aktuell nutzen leider viele Fußgänger den Radweg an der Wendenstraße, und einige Radfahrer den Fußweg. Verkehrlich wäre die Hüpfstrecke ein Blickfang und verdeutlicht den Unterschied zwischen Fuß- und Radweg.

 

d)   Direkt vor der Hüpfstrecke ist die Jugendherberge. Die internationalen Gäste der Jugendherberge werden den Nutzen einer solchen Spielstrecke schnell erkennen, zumal jeder Hüpfspiele aus seiner Heimat kennt, und vermutlich wird es schnell einige virale Fotos und Videos von Gästen der Stadt geben, welche die Hüpfstrecke auf dem Weg zur Innenstadt für sich nutzen.

 

e)   Bewegungsangebote für Kinder sind gerade in Zeiten smartphonitischer Adipositas grundsätzlich zu Begrüßen.

 

f)     Die Umsetzung der Idee ist günstig und lässt sich leicht mit stadtbezirklichen Mitteln realisieren.

 

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Lieben Dank an alle Unterstützer dieser Idee!

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Weitere Informationen zum „Himmel und Hölle“-Spiel findet man hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Himmel_und_H%C3%B6lle_(H%C3%BCpfspiel)

 

(Anmerkung: Die Idee stammt von einem bekannten Braunschweiger Künstler; da ich sie sehr charmant finde, habe ich sie für diese Plattform übernommen. Das Foto ist selbstverständlich nur ein Beispielbild, in der Realität würde ein solches Hüpfspiel viel schöner aussehen.)

 

Verfahren zur Ideenplattform:

Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:

„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist. Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“

 

Prüfung und Bewertung:

Die Verwaltung hat die Idee zur Aufbringung von Hüpfekästchen auf dem Gehweg der Wendenstraße geprüft. Grundsätzlich ist die Verwaltung daran interessiert Spielmöglichkeiten für Kinder auch in der Innenstadt anzubieten, was jedoch aufgrund der dichten Bebauung oftmals schwer umzusetzen ist.

 

Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege obliegt dem Straßenbaulastträger. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass es auf einem Gehweg nicht zu Unfällen kommt. Die Fußgänger dürfen auf dem Gehweg nicht durch spielende Kinder behindert werden. Durch die mit circa 1,80 m geringe Gehwegbreite wäre dies nicht vermeidbar. Teil des beschriebenen Spieles ist, der Versuch einen Stein in ein bestimmtes Feld zu werfen. Die in der Folge rumliegenden Steine stellen vor allem für mobilitätseingeschränkte Personen Gefahrenstellen dar.

 

Des Weiteren könnte das Aufbringen von Hüpfekästchen den Kindern vermitteln, dass sie die Fläche insgesamt als Spielfläche nutzen können und somit auch andere Spiele dort spielen dürfen (z. B. Ballspiele). Vor allem durch den anliegenden Parkplatz sieht die Verwaltung die Verkehrssicherheit für spielende Kinder nicht als gegeben an. Beispielsweise könnten spielende Kinder vor ein ausparkendes Auto springen.

 

Die vom Einbringer der Idee in Punkt c) beschriebene Problematik, dass zu Fußgehende den Radweg benutzen, würde durch das Aufbringen von Hüpfekästchen weiter verstärkt. Zu Fußgehende könnten sich durch die spielende Kinder zu stark beeinträchtigt fühlen und daher den Radweg benutzen.

 

Die Verwaltung sieht von der Markierung von Hüpfekästchen auf dem Gehweg an der Wendenstraße ab.

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